Ausgabe
,
in litterar. und buchhändlerischer Hinsicht Bezeichnung einer durch den Druck vervielfältigten
Schrift.
Eine erste, zweite, dritte u. s. w. Ausgabe
ist nach dem
Entwurf einer Verlagsordnung
(s. o.) für den deutschen
Buchhandel (1891)
zu unterscheiden, wenn die Herausgabe
der bereits gedruckten oder in Druck begriffenen
Auflage eines Werkes in
äüßerlich veränderter Form oder veränderter
Einteilung erfolgt
(Titel-,
Band-, Lieferungsausgabe
), oder wenn der Neudruck
eines Werkes in äußerlich veränderter Form geschieht
(Quart-,
Taschen-, Prachtausgabe
).
Bei alten Schriftstellern
u. dgl. haben die nach Handschriften bearbeiteten Ausgabe
besondere
Bedeutung wegen der Verschiedenheit der Lesarten. Vorzüglich geschätzt sind die Ausgabe
aus der frühesten
Zeit der Erfindung der
Buchdruckerkunst, die Inkunabeln (s. d.) und die ersten Drucke eines Klassikers
(editiones principes) wegen der Seltenheit, die Ausgabe
mancher Druckereien, wie die der
Aldus,
Giunti und
Stephanus wegen der Korrektheit,
die der Elzeviere wegen des saubern Druckes, endlich die von
Baskerville, Didot,
Bodoni u. a. wegen der
Pracht ihrer
Ausstattung. (S. auch
Auflage.)