Ausfuhrver
bote.
Ausfuhrverbote
für gewisse Waren, insbesondere Edelmetalle, wurden schon zur Zeit
Ciceros von den
Römern und späterhin,
zuerst in
Frankreich zu Anfang des 14. Jahrh., erlassen, weil man von der
Anschauung ausging, der Wohlstand eines
Volks sei
bedingt durch einen möglichst großen Vorrat an edlen Metallen, welcher geeignet sei, der schnell zunehmenden
Münzverschlechterung vorzubeugen.
Ihren Höhepunkt erreichte diese Maßregel in der
Periode des Merkantilismus, wo die in
mehrern
Ländern Europas, so besonders in
Spanien,
[* 3]
Frankreich, England,
Belgien
[* 4] und
Holland, auch auf Rohstoffe und Lebensmittel
(Rohzucker,
Baumwolle,
[* 5] Getreide
[* 6] u. s. w.) ausgedehnt wurden. In
Deutschland
[* 7] blieben im Mittelalter die Ausfuhrverbote
im wesentlichen
auf
Gold
[* 8] und
Silber beschränkt; so wurde in der deutschen Münzordnung
Karls V. von 1524 und dem
Frankfurter Reichstagsabschied
vom die Ausfuhr edler Metalle bei
Todesstrafe verboten.
Die Ausfuhrverbote
, aus denen allmählich die
Ausfuhrzölle (s. d.) hervorgingen, werden in der neuern Zeit in Europa
[* 9] und
andern Kulturländern in der Regel nur aus polizeilichen und militärischen
Gründen und auch
nur für
einige
Artikel, z. B. Waffen
[* 10] und Munition, erlassen. bei Lebensmitteln kommen sie vorübergehend
als Notstandsmaßregel vor. So verbot
Rußland wegen Mißernte 1891 zunächst die Ausfuhr von Roggen, dann von allen Getreidearten
(welche Maßregel 1892 zurückgenommen wurde),
Deutschland sowie
Österreich
[* 11] und
Ungarn
[* 12] 1893 wegen anhaltender
Dürre die Ausfuhr von
Futtermitteln.