Ausfallsprobe
oder Ausfallsmuster, im
Handel ein vom Verkäufer auf besondere Verabredung dem
Käufer
vor der Lieferung
der Ware zu übergebender kleiner
Teil derselben, damit der
Käufer erfährt, wie die Ware ausfällt, und danach seine weitern
Verfügungen treffen kann. Dies kommt namentlich bei Waren vor, die der Verkäufer erst anzuschaffen
oder zu fabrizieren hat. Ausfallsprobe
ist also etwas anderes als eine
Probe, nach welcher gekauft ist. Unterläßt der
Käufer zu rügen,
was ihm an der Ausfallsprobe
nicht gefällt, so kann darin eine Billigung der Ware so weit gefunden werden,
als die demnächst gelieferte Ware mit der Ausfallsprobe
übereinstimmt. Aber die Untersuchung der Ausfallsprobe befreit
den
Käufer nicht von der Pflicht, die von auswärts gelieferte Ware selbst zu untersuchen und ihre Mängel zu rügen.