Ausführung
sbestimmungen,
zur praktischen Durchführung von Gesetzen erlassene Bestimmungen, die die technische und
formelle Handhabung erleichtern und Gleichmäßigkeit sickern sollen. Ausführung
sbestimmungen wurden gegeben bei
Einführung des Handelsgesetzbuchs (s. d.), der
Grund- und Hypothekenbuch-, der Patentgesetze u. a.
Über die besondere Bedeutung
der Ausführung
sbestimmungen bei der
Unfallversicherung s.
Ausführungsbehörden. (S. auch Einführungsgesetz.)