Auseinande
rsetzungssachen,
Angelegenheiten der innern Landeskultur und Bodenverbesserung, bei welchen eine Mitwirkung der öffentlichen Behörden eintritt.
Dazu gehören die Ablösung der Grundlasten, die Gemeinheitsteilungen, die Zusammenlegung der Grundstücke, die Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Eigentumsverhältnisse, die Regelung von Grundgerechtigkeiten und die Bildung von Genossenschaften und Verbänden im Interesse der Landeskultur.
Als Auseinande
rsetzungsbehörden fungieren
in manchen
Staaten die ordentlichen Verwaltungsbehörden, in andern die ordentlichen
Gerichte;
in andern
Staaten wiederum sind
besondere Auseinande
rsetzungsbehörden, namentlich zur Erledigung der
Ablösung (s. d.) der
Grundlasten, eingesetzt.