Ausdehnung
sgesetz,
Bezeichnung für das Reichsgesetz über die Ausdehnung [* 2] der Unfall- und Krankenversicherung vom durch das die Unfallversicherung auf binnenländischen Transport und andere, von dem Unfallversicherungsgesetz vom noch nicht erfaßte Betriebe ausgedehnt wurde.
Eigentümlich sind dem Ausdehnung
sgesetz die fiskalischen
Ausführungsbehörden
(s. d.) zur Durchführung der
Unfallversicherung in fiskalischen Betrieben.