Aus-
a) An einem Ort seinen Aufenthalt, nebst freiem Umgang haben, und sein Amt und Geschäft öffentlich und daheim verrichten, b) Andere als ein Vorsteher und Regierer anführen, c) das Amt eines Königs verwalten, d) aus dem Dienst der Sünde in die Freiheit gehen, e) vom Schwert, das sich leicht entblößen läßt.
a) 1 Mos. 23, 10. 2 Mos. 38, 35. 1 Sam. 22, 3. Jer. 37, 4. 2 Chr. 15, 5. Sir. 6, 36.
b) 4 Mos. 27, 17. 5 Mos. 31, 2. Jos. 14, 11.
e) 2 Sam. 20, 8.