(Augustiner-Eremiten,Einsiedler des heil.Augustinus), der vierte und letzte große
Bettelorden der kath.
Kirche, ist hervorgegangen aus der Vereinigung mehrerer Einsiedlergesellschaften in
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der letzte große Bettelorden der kath. Kirche, führt seinen Ursprung auf den heil. Augustinus (s. d.)
zurück. Nach seiner Taufe vereinigte sich dieser in der Gegend von Tagaste mit Gleichgesinnten zu einem geistlichen Leben
(388). Das wachsende Ansehen des Stifters förderte auch das Aufblühen dieser Genossenschaft, die er in Hippo fortsetzte.
Als Regel diente anfangs nur das Evangelium, später einige Anweisungen, die Augustin eigentlich nur den
Nonnen zu Hippo (423) gegeben hatte.
Die sog. Regel Augustins ist jedenfalls nicht von ihm, sondern in späterer Zeit entstanden. Hiernach bildeten sich ähnliche
Gemeinschaften in Italien, z. B. die Johannboniten, die Eremiten von Toscana, die Brittinianer u. a. Diese verband Innocenz
IV. zu einer Genossenschaft, gab ihnen den Namen und die sog Regel des heil. Augustinus. Unter
Alexander IV. ward 1256 ein Generalprior gewählt und vier Provinziale für Italien, Spanien, Frankreich, Deutschland; der Orden
ward von der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit befreit und erhielt das Privilegium, daß der Sakristan der päpstl.
Kapelle stets aus seinen Angehörigen genommen werde. 1580 ward ihre Regel erweitert. An der Spitze steht
ein Generalprior zu Rom, ihm zur Seite sehr einflußreiche Definitoren (Generalräte), alle 6 Jahre tritt ein allgemeines Generalkapitel
zusammen, mit dem Rechte, den Generalprior abzusetzen und neu zu wählen. Die Regel ist ascetisch milde, doch treten zu den
allgemeinen Fasten noch besondere hinzu, die Tracht besteht aus weißen wollenen Unterkleidern nebst Skapulier,
darüber schwarze Kutten mit langen weiten Ärmeln, Kapuzen nebst einem ledernen Gürtel.
Papst Pius V. setzte die Augustiner 1567 unter die vier Bettelorden (Dominikaner, Franziskaner, Karmeliter, Augustiner), obgleich sie Einkünfte
und liegende Güter besitzen durften. Als im 14. Jahrh. die ursprüngliche Strenge nachließ, bildeten
sich zahlreiche neue Kongregationen, unter ihnen diejenige von Sachsen
[* 13] unter einem eigenen Generalvikar
(1493), der Staupitz
und Luther angehörten, und deren Mitglieder sich größtenteils der Reformation anschlossen, so daß sie 1526 erlosch. Thomas vonJesus in Portugal (gest. 1582) begründete die Augustiner-Barfüßer mit strengen Fasten und
Übungen, denen Gregor XV. 1622 eine besondere Verfassung gab, und die sich besonders nach Japan,
[* 14] den Philippinen, Peru
[* 15] u. s. w.
verbreiteten. Zu ihnen gehörte der Dichter Luis de Leon.
Ebenfalls besondere Kongregationen mit eigenen Generalvikaren bildeten die italienischen Augustiner, zu denen Abraham a Santa Clara
gehörte, und die französischen. Die Augustiner hatten einige bedeutende Theologen, so Ägidius Colonna und Gregor
von Rimini. Augustinerinnen sammelten sich schon in Hippo unter Augustins Schwester Perpetua. Alexander III. gründete 1177 ein
Kloster derselben in Venedig, dessen erste Äbtissin die Tochter KaiserFriedrichs I., Julie, ward.
Auch Barfüßige Augustinerinnen wurden gestiftet und 1603 durch Mariana Manzanedo von St. Joseph Schwestern
von der Rekollektion mit noch strengerer Regel. Seit dem 15. Jahrh, haben die Augustiner auch Tertiarier (s. d.) für Männer und Frauen.
In seiner Blütezeit im Anfange des 16. Jahrh. zählte der Orden, mehr durch praktische Seelsorge als durch wissenschaftliche
Studien ausgezeichnet, gegen 2000 Mönchsklöster mit 30000 Mönchen und 300 Nonnenklöster. Der
Reformation schlössen sich in Deutschland viele Augustiner an, doch bestanden im 18. Jahrh. noch 42 Provinzen außer den Kongregationen
und den Vikareien in Indien und Mähren.
[* 16]
Seit der Französischen Revolution von 1789 ist der Orden in Frankreich, Spanien, Portugal und Deutschland teilweise aufgehoben,
in Österreich-Ungarn
[* 17] und Italien wenigstens stark beschränkt. (Vgl. Kolde, Die deutsche Augustiner-Kongregation,
Gotha 1879.) Von den eigentlichen Augustiner sind zu unterscheiden die regulierten Chorherren (Canonici regulares) vom heiligen Augustinus,
ursprünglich Kanoniker (Stiftsherren), die die Regel des heil. Augustinus annahmen und so das klerikale und klösterliche
Leben verbanden. Von solchen Kongregationen bestehen besonders noch die Lateranensischen Chorherren, 1336 von
Bartholomäus Colonna gestiftet. Sie haben namentlich in Österreich
[* 18] noch bedeutende Stifter, Klosterneuburg, St. Florian u. a.
Die sog. Regel des heil. Augustinus haben auch viele Männer- und Frauenorden mit andern Namen, so die Prämonstratenser, Trinitarier,
Hospitaliterinnen, Ursulinerinnen u. a.