Augustenburger
Linie
, ein Zweig des dän. Königs- und des oldenb.
Gesamthauses.
Graf
Christian VIII. von Oldenburg
[* 2] war nach dem Aussterben des Königshauses der Skioldungen 1448 von den Dänen
als
Christian I. und 1460, nach dem Ableben seines Oheims,
Adolfs VIII. von
Schleswig-Holstein,
[* 3] von den
schlesw.-holstein.
Ständen zum Herrn gewählt worden, gegen das Versprechen, die Herzogtümer nicht mit
Dänemark
[* 4] zu vereinigen.
Christians I. zweiter Sohn,
Herzog
Friedrich I. von Holstein, erwarb nach der
Entsetzung seines Neffen
Christian II. 1523 durch
Berufung der
Stände die dän. Königskrone.
Von dessen
Söhnen stiftete König
Christian III. die glückstädtische,
Adolf die gottorpische Linie.
Christians
III. Sohn und Nachfolger
Friedrich II. teilte 1564 wieder mit seinem
Bruder
Johann dem
Jüngern, und die glückstädtische Linie
spaltete sich dadurch in die königl. Haupt- und die holstein-sonderburg
ische
Nebenlinie. Die sonderburg
ische Linie
, die in
ihren Besitzungen nicht zur Ausübung der Souveränitätsrechte gelangen konnte, zerfiel 1622, nach dem
Tode des
Stifters, in die Linien
Sonderburg, Norburg,
Glücksburg und Plön, von denen nur noch
Sonderburg blüht. Der
Ahn dieser
neuern
Sonderburger Linie
,
Herzog
Alexander, zweiter Sohn
Johanns des
Jüngern, hinterließ bei seinem
Tode (1627) fünf
Söhne,
die abermals Speciallinien
bildeten, von denen gegenwärtig bloß die Linien
Sonderburg-Augustenburg (gestiftet
von Ernst
Günther, geb. 1609, gest. 1689) und
Sonderburg-Beck oder, wie sie seit 1825 heißt,
Souderburg-Glücksburg (von
August
Philipp, geb. 1612, gest. 1675) bestehen. Die ältere oder Augustenburger Linie
wurde durch den jüngsten Sohn Ernst
Günthers,
Friedrich Wilhelm (geb. 1668, gest. 1714), fortgesetzt. Dessen
Sohn
Christian
August (geb. 1696, gest. 1754) huldigte 1721 nach der
Vereinigung des gottorpischen Anteils von
Schleswig
[* 5] mit
dem königlichen gleich den andern Prinzen des glückstädtischen Hauses mittels des
Eides: «nach Maßgabe des Königsgesetzes»
(s.
Dänemark, Geschichte). Sein Nachfolger
Friedrich
Christian der
Ältere (geb. 1721, gest. 1794) war der Erbauer
des jetzigen Augustenburger
Schlosses.
Dessen dritter Sohn Karl August wurde durch den kinderlosen Karl XIII. (s. d.) als Kronprinz von Schweden [* 6] adoptiert, starb aber wenige Monate nachher. Der erstgeborene Sohn, Friedrich Christian der Jüngere, folgte seinem Vater, ward 1786 Minister und durch die Vermählung mit der Prinzessin Luise Auguste von Dänemark Schwager des Königs Friedrich VI., geriet aber mit dem Könige in Zerwürfnisse. Er starb 1814, nachdem er mittels Testaments seine Nachkommen verpflichtet hatte, unter keinen Umständen auf die Rechte ihres Hauses an Schleswig-Holstein zu verzichten.
Von der Nachkommenschaft des Herzogs Friedrich Christian des Jüngern wurde dessen Tochter Karoline Amalie (geb. 1796, gest. 1881) durch ihre Vermählung mit Christian VIII. Königin von Dänemark. Ihr zweiter Bruder, Prinz Friedrich Emil August, geb. wurde von Christian VIII. mit der Statthalterschaft von Schleswig-Holstein betraut, entzweite sich aber mit seinem königl. Schwager, als dieser den Offenen Brief vom erließ, und schloß sich auch der Bewegung des J. 1848 an. Während der dän. Herrschaft verbannt, wurde er 1864 vom Kaiser von Österreich [* 7] zum Fürsten von Noer ernannt; er starb zu Beirut in Syrien.
Sein Sohn, Prinz Friedrich, ein bedeutender Orientalist, geb. erhielt 1870 vom König von Preußen [* 8] für sich und seine Nachkommen den Titel Graf von Noer. Er starb ohne männliche Erben. Der älteste Sohn Friedrichs des Jüngern, Herzog Christian Karl Friedrich August (s. d.), verteidigte mit Entschiedenheit die Rechte der Herzogtümer, wurde aber genötigt seine Güter an die dän. Krone abzutreten, und lebte seitdem, mit seiner Familie des Landes verwiesen, auf dem Schlosse Primkenau in Schlesien. [* 9]
Den bei jener Session auch für seine Familie ausgesprochenen sog. Verzicht auf alle
Ansprüche nahm er nach dem 1863 erfolgten
Tode König
Friedrichs VII. von
Dänemark zu Gunsten seines ältesten
Sohnes, des
Herzogs
Friedrich, zurück,
und letzterer beanspruchte nun die
Nachfolge in
Schleswig-Holstein. Abweichend hiervon setzte das von
Friedrich III. von
Dänemark
eigenmächtig erlassene «Königsgesetz» vom «für
Dänemark» fest, daß die Regierung in Ermangelung männlicher Nachkommen an die nächste Agnatin des letzten
Regenten oder deren Linie
(also hier die der Prinzessin Charlotte, geb.
1789, gest. 1864, Schwester König
Christians VIII., Gemahlin des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Cassel,
Mutter des Prinzen
Friedrich von Hessen
[* 10] und der Prinzessin Luise, der Gemahlin des sog. Protokollkönigs
Christian IX.) fallen solle. Da mit
Ausschließung
dieser weiblichen Verwandten von der Erbfolge in den Herzogtümern letztere von der dän.
Königskrone getrennt werden mußten, so widersprachen dem
Rechte der Augustenburger
nicht bloß die
Vertreter der königl.
Linie
, sondern auch England und
Rußland aus dem
Grunde, weil das selbständige
Schleswig-Holstein seinen Stützpunkt notwendig
in
Deutschland
[* 11] zu suchen hatte.
Rußlands Selbstherrscher, die seit 1762, wo
Peter III. (s. d.) von Holstein-Gottorp den Kaiserthron
bestieg, dem oldenb. Gesamthause angehören, bestimmte dabei noch das dynastische
Interesse, durch Verdrängung der Augustenburger
und Bevorzugung der
Glücksburger Linie
die Zahl der Zwischenpersonen zu
vermindern, die dem
Erbrechte der Gottorper Linie
im Wege standen. Die
Absicht, die Frage bloß nach der polit. Übereinkunft
zu entscheiden, fand ihren
Ausdruck in dem
Londoner
Protokoll vom in welchem die Großmächte,
mit Ausnahme des
Deutschen
Bundes, nach Verzicht des Prinzen
Friedrich von Hessen, dem Prinzen
Christian von
Glücksburg, wegen
seiner Vermählung mit der Prinzessin Luise von Hessen-Cassel, die dän. Monarchie
nach ihrem bisherigen Gesamtbestande zusprachen.
Der
Wiener Friede von 1864 und die Ereignisse von 1866, welche die Einverleibung
Schleswig-Holsteins in die preuß. Monarchie
zur Folge hatten, endeten den ganzen Erbfolgestreit im national-deutschen
Sinne und beseitigten auch die
Ansprüche des Augustenburger
Hauses. Nur die der ältern Gottorper Linie
, d. h. des russ. Kaiserhauses,
bestehen formell noch fort. (S. Oldenburger Haus und
Schleswig-Holstein.) Nach dem
Tode des
Herzogs
Friedrich
(s. d.) wurde dessen Sohn Ernst
Günther, geb. Haupt der Linie
Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg.
Seine älteste Schwester ist die Deutsche
[* 12] Kaiserin
Auguste Victoria (s. d.).
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