Linie des holstein. Herzogshauses, der ältere
Zweig der
Linie
Holstein-Sonderburg, wurde 1627 vom
Herzog Ernst
Günther, dem dritten Sohn des
Herzogs Alexander von
Holstein-Sonderburg, gestiftet und hat sich bis zur Gegenwart erhalten,
während die in
Dänemark
[* 4] herrschende Hauptlinie des
Hauses
Holstein im Mannesstamm 1863 erloschen ist und
Christian IX. von der jüngern
Linie,
Sonderburg-Glücksburg, zum Nachfolger hatte. Unter den
Herzögen von Augustenburg
haben historische
Bedeutung
Christian (geb. 1798, gest. 1869) und
Friedrich
Christian
August (geb. gest. Über die Ansprüche,
welche
Herzog
Christian gegen
Dänemark geltend machte, sowie über seine und seines
Bruders
Friedrich,
Prinzen
von
Noer (geb. 1800, gest. 1865 in
Beirut), Beteiligung an den
Kämpfen und
Bewegungen von 1848 bis 1852 vgl.
Schleswig-Holstein.
[* 5]
Nach dem unglücklichen
Ausgang des schleswig-holsteinischen
Kriegs wurde
Herzog
Christian mit seiner
Familie aus
Dänemark und
den Herzogtümern verbannt. Durch Vermittelung des deutschen
Bundestags kam unter dem zwischen
ihm und der
Krone
Dänemark ein
Vertrag zu stande, kraft dessen der
Herzog alle seine auf der
Insel
Alsen und dem
Festland gelegenen
Besitzungen an den König von
Dänemark abtrat, sich verpflichtete, mit seiner
Familie außerhalb des
Königreichs zu leben,
und die Bestimmungen des
Londoner
Protokolls über die
Erbfolge anerkannte.
Dafür empfing der
Herzog eine
Entschädigung von 1,500,000
Speziesthaler sowie alle Überschüsse, welche seit sich
in den
Kassen der
Administration jener
Güter angesammelt hatten. Der
Herzog lebte seitdem bis zu seinem
Tod meist
auf
Primkenau in
Schlesien,
[* 6] verzichtete aber zu gunsten seines
Sohns,
Herzogs
Friedrich, auf seine
Rechte als
Chef seines fürstlichen
Hauses. Als König
Friedrich VII. von
Dänemark starb, sah sich daher der
Herzog
Friedrich
in der
Lage, trotz jenes
Vertrags die angeblichen Ansprüche seines
Hauses auf die
Regierung von
Schleswig-Holstein noch
einmal geltend zu machen. Er erklärte seinen Regierungsantritt als
Herzog
Friedrich VIII., ernannte ein
Ministerium und einen
Gesandten beim
Bundestag, eröffnete eine
Staatsanleihe und begann auf dem
Terrain des ihm befreundeten
Herzogs von
Koburg-Gotha
die
Bildung eines schleswig-holsteinischen
Heers.
Seine Bestrebungen fanden anfangs im deutschen
Volk und bei der
Mehrzahl der deutschen
Fürsten lebhafte
Sympathie. Der
Bundestag beschloß zunächst,
Holstein exekutivisch zu besetzen. Durch das energische Vorgehen
Preußens
[* 7] (vgl.
Schleswig-Holstein) wurden aber dem
Bundestag wie dem
Prinzen die
Waffen
[* 8] aus der
Hand
[* 9] gewunden. Während die preußischen
Truppen,
unterstützt von
Österreich,
[* 10] die Herzogtümer in hartem
Kampf den
Dänen entrissen, sah sich
Prinz
Friedrich
auf müßiges Zuschauen und gelegentliche
Proklamationen beschränkt. Zu spät erkannte er, daß die
Entscheidung wesentlich
bei
Preußen
[* 11] stehe. Er versuchte nun zwar, eine Verständigung herbeizuführen (Juni und
September 1864), konnte sich aber
nicht entschließen, die Zugeständnisse zu machen, welche
Preußen für seine Einsetzung in die Herzogtümer forderte. Er
glaubte durch die Unterstützung
Österreichs bessere
Bedingungen zu erhalten. Durch die Ereignisse von 1866 wurde diese
Hoffnung
vereitelt, und das
Haus Augustenburg
verlor jede Aussicht, in den
Besitz
Schleswig-Holsteins zu gelangen. Nach dem
Tode des
Herzogs
Friedrich
wurde der bisherige
Erbprinz,
Ernst
Günther (geb.
Chef des herzoglichen
Hauses
und erhielt im Juni 1880 das
Prädikat
»Hoheit«. Seine älteste
Schwester,
Prinzessin
Augusta Viktoria, ist seit mit
dem
Prinzen
Wilhelm von
Preußen, dem Enkel des
Kaisers
Wilhelm, vermählt.