Titel
Augustdor
,
sächs. Goldmünze oder
Pistole von 5 Thlr.
Gold,
[* 2] im
Gewicht von 6,682
Grän, deren
Gehalt 21
Karat 8
Grän
beträgt, von welcher 82,8914 auf ein Vereinspfund fein
Gold gehen, und die einen Vollwert von 16,83 Reichsmark hat. Es gibt
drei
Arten derselben, nämlich 1) von 1753 nach Gödeckes
Fuß zu
Leipzig
[* 3] geprägte Augustdore
mit dem gekrönten
Kopf, welche eigentlich für
Polen bestimmt waren, 21
Karat 8
Grän fein, im
Gewicht von 6,656
Grän, 83,2114
Stück = einem
Pfund
fein
Gold;
2) die sogen. Kriegsaugustdore
, welche
Friedrich II. im Siebenjährigen
Krieg 1758 in
Leipzig mit dem sächsischen
Stempel von 1753 ausmünzen
ließ, von kaum 2 Thlr. innerm
Werte, da sie nur 7
Karat 6
Grän hielten;
3) die von preußischen Münzpachtern mit denselben
Stempeln 1756 in
Leipzig zu 15⅓
Karat ausgeprägten Mittelaugustdore
,
die ihre Benennung von ihrem ziemlich guten
Gehalt bekamen. Es gibt halbe, ganze und doppelte Augustdore
zu 2½, 5 und 10 Thlr.