bei den Römern Priester, welche aus allerlei vermeintlichen Anzeichen, namentlich aus dem
Flug der Vögel, die Zukunft vorher verkündigten. Das Institut ist ein altitalisches; die Einrichtung der Augurn wird auf Romulus
oder Numa zurückgeführt. Im Lauf der Zeit bildete sich eine systematische Auguraldisziplin aus, wonach die Augurn die atmosphärischen
Erscheinungen, wie Donner, Blitz, Wetterleuchten, Sternschnuppen etc., den Flug und den Ruf der Vögel, das Fressen
der heiligen Hühner (tripudium), das Begegnen vierfüßiger Tiere, widerwärtige Töne, welche sich in bedeutsamen Momenten
vernehmen ließen, zu beobachten hatten.
Als die bedeutendsten Zeichen galten die am Himmel sowie die, welche durch die Vögel gegeben wurden. Übrigens galten nicht
alle Vögel als Weissagevögel; am meisten gab man acht auf Raben, Krähen, Geier, Adler, Spechte, und zwar
unterschied man diese Vögel, je nachdem sie durch den Flug oder durch die Stimme Vorzeichen gaben. Zum Tripudium gebrauchte
man gewöhnlich junge Hühner: wenn diese gierig auf das vorgeworfene Futter losstürzten, so galt dies
für ein glückliches Zeichen;
fraßen sie wenig oder nichts, so drohte Unglück.
Ein ungesuchtes Augurium war die Erscheinung
eines Tiers an einem ungewöhnlichen Orte, das Über-den-Weg-laufen eines Fuchses, Wolfs u. dgl.; auch hier hatten die Augurn ihre
Erklärungen abzugeben. Weitere Vorzeichen, die aber nicht eigentlich als Augurien bezeichnet werden können,
lagen in jedem
mehr
unangenehmen oder auffallenden Vorfall, worüber man dann auch die Augurn befragte. Da keine öffentliche Handlung ohne Auspizien
(d. h. Beobachtung der genannten Zeichen) vorgenommen werden durfte, so war die Stellung der Augurn eine sehr wichtige und einflußreiche.
Zwar waren sie insofern nicht ganz selbständig, als sie bloß aus Befehl eines Magistrats ihre Beobachtungen
vornehmen konnten; indessen auch so hatten sie Gelegenheit genug, durch ihr Gutachten, z. B. bei Wahlen, in den Gang der Dinge
einzugreifen. Es lag daher auch sehr nahe, daß (zumal in späterer Zeit) dieses Institut für Parteizwecke ausgebeutet und
mißbraucht wurde.
Für die einzelnen Funktionen, namentlich die Beobachtungen des Himmels, war ein genaues Zeremoniell in Bezug
auf Zeit, Ort und die einzelnen einzuhaltenden Formalitäten vorgeschrieben. Die Zahl der Augurn, welche ein geschlossenes Priesterkollegium
bildeten, wird für die ältere Zeit verschieden angegeben, zu 4 oder 6; seit dem Ogulnischen Gesetz (300 v. Chr.) gab es 9 Augurn, wovon 5 Plebejer
sein konnten. Sulla erhöhte ihre Zahl auf 15, Cäsar auf 16; die Kaiser änderten die Zahl willkürlich.
Die Wahl geschah ursprünglich durch Kooptation (d. h. Selbstergänzung) des Kollegiums, zur Zeit des Sulla eine Zeitlang durch
das Volk, später durch die Kaiser. Im allgemeinen nahm man die Augurn aus den angesehensten und vornehmsten
Familien. Als Auszeichnung trugen die Augurn die Trabea, ein altertümliches, purpurgestreiftes Gewand, und den Lituus, einen Krummstab
ohne Knoten; auch waren ihnen die Einkünfte von gewissen Grundstücken zugewiesen. Das Amt war ein lebenslängliches.
Ihr Amtslokal hieß auguraculum. Nachdem Institut und Disziplin der in früherer Zeit das höchste Ansehen genossen
hatten, wurde seit der Aufklärung des 2. Jahrh. v. Chr. der Glaube daran bedeutend erschüttert, und wenn man auch von seiten
der konservativen Partei alles anwandte, um das Institut aufrecht zu erhalten, so wurden die Auspizien doch mehr und mehr eine
leere Formalität, welche nur für die Zwecke der politischen Parteien ausgebeutet wurde. Gleichwohl waren
dieselben mit der ganzen römischen Religion und daher auch mit dem Staatsorganismus so eng verwachsen, daß sie erst mit
dem Umsturz des römischen Staats- und Religionswesens aufhörten. Von den öffentlichen Augurn zu unterscheiden sind die sogen.
Privataugurn, welche auf eigne Hand die Vorzeichen für Privatleute auslegten und, da auch im Privatleben
nichts Wichtiges ohne solche Förmlichkeiten geschah, ein einträgliches Geschäft getrieben haben mögen.
(Augures), bei den Römern die Mitglieder eines bis gegen Ende der Republik hochangesehenen Priesterkollegiums,
das mittels der Augurien oder Auspizien, d. h. der Beobachtung des Flugs und des Geschreis der Vögel (aves, davon Auspizien),
des Blitzes und anderer Vorzeichen, den Willen der Götter in Bezug auf das Gelingen oder Mißlingen eines
Unternehmens zu erforschen hatte. Die Auspizien zerfielen in solche, die ausdrücklich in bestimmten Formeln von den Göttern
erbeten wurden, und in solche, durch die sie ungefragt ihren Willen zuerkennen gaben.
Bei letztern trat der Einfluß der Augurn als fachmäßiger Kenner am meisten hervor. Namentlich
konnten sie die Vertagung jeder Volksversammlung mit ihrer Ankündigung, daß ein ungünstiges Zeichen stattgefunden habe,
bewirken. Weiter hatte das Kollegium der Augurn das Recht, in betreff irgendwelcher offiziellen Handlung, z. B. Beamtenwahlen,
durch einen Beschluß zu erklären, daß störende Auspizien vorgekommen seien, daß dieselben demnach nach
den Regeln ihrer Wissenschaft mit einem
Fehler behaftet, also rückgängig zu machen seien. Die Auspizien zerfielen in fünf
Klassen:
1) Himmelserscheinungen, wie Donner und Blitz. Man merkte dabei auf den Ort des Entstehens des Blitzstrahls. Zur Linken, für
den nach Süden gekehrten Beobachter auf der Seite, wo die Sonne aufgeht, erschienen die glücklichen,
zur Rechten die unglücklichen Anzeichen.
2) Die Stimme und der Flug der Vögel. Durch ihr Geschrei gaben ein Anzeichen der Rabe, die Krähe, die Nachteule und andere;
durch ihren Flug z. B. eine Falkenart, der Adler, der Geier. Die Krähe verhieß zur Linken Glück, der Rabe zur Rechten.
3) Das Fressen oder Nichtfressen der Hühner. Jenes bedeutete Glück, dieses Unglück. Man bediente sich der Hühner besonders
im Kriege, daher dem Heere immer ein Pullarius mit seinem Hühnerkasten folgen mußte.
4) Auspizien von vierfüßigen Tieren.
5) Die aus ungewöhnlichen Vorfällen und Unglück bringenden Ereignissen (dirae) hergenommenen Anzeichen. - Auspizien
von Staats wegen anzustellen, hatten nur die Magistrate das Recht, während die Augurn dabei nur als Sachverständige thätig sein
konnten. Ihre Mitwirkung bestand in erster Linie darin, daß sie für die Beobachtung der Zeichen das templum abzugrenzen hatten,
d. h. einen engern Raum, von wo aus, und einen weitern, innerhalb dessen
die Götterzeichen beobachtet werden sollten.
Der Augur zog dabei mit seinem Stabe (lituus) zunächst zwei Linien (eine von Süd nach Nord, den cardo, und eine diese kreuzende
von Ost nach West, den decumanus) in Gedanken über das zu begrenzende Beobachtungsfeld bis zu bestimmten Endpunkten hin und
grenzte schließlich durch vier Linien, die durch diese Endpunkte gezogen wurden, das ganze Feld rechtwinklig
ab. Dann erst konnte der Magistrat, der mit bedecktem Haupte gegen Osten oder Süden gekehrt innerhalb des engern Templums
saß, so daß er Norden oder Osten zur Linken hatte, in rechter Weise die Auspizien anstellen. In Rom waren für
die meisten regelmäßigen Auspizien dauernd solche templa abgegrenzt, so auf dem Kapitol, auf dem Forum und im Marsfelde für
Komitien.
Die Abhaltung von Senatssitzungen geschah regelmäßig in Gebäuden, die für Auspizien eingerichtet waren, und ebenso waren
die meisten Göttertempel auf solchen templa errichtet, in denen deshalb auch Senatssitzungen gehalten werden
konnten. Die Zahl der Augurn betrug in der ältesten Zeit 4, dann 6;
seit dem J. 300 v. Chr. waren es 9;
Sulla erhöhte die Zahl
auf 15, Cäsar auf 16. War ein Augur gestorben, so erwählte das Kollegium selbständig ein neues Mitglied;
erst in der Zeit
des Sulla ging das Wahlrecht auf das Volk, später auf die Kaiser über.
Vgl. Nissen, Das Templum (Berl. 1869);
Mommsen, Das röm. Staatsrecht (Marquardt und Mommsen, «Handbuch der röm.
Altertümer», Bd. 1, 3. Aufl.,
Lpz. 1887).