Aufsteckung
,
in manchen Gegenden s. v. w. Zwangsversteigerung von Grundstücken.
Der Ausdruck hängt mit dem z. B. am Rhein und in Bremen [* 2] üblichen Gebrauch zusammen, wonach bei der Versteigerung von Immobilien eine Kerze [* 3] aufgesteckt zu werden pflegt und Gebote so lange angenommen werden, bis die Kerze heruntergebrannt ist.