Aufriß
,
in der Projektionslehre die
Darstellung eines Gegenstandes in der Vertikalebene; er bezieht sich aber lediglich
auf die
orthographische Projektion,
bei der man von jedem Punkte des darzustellenden Gegenstandes
Senkrechte
auf die Bildebene fällt, solche
Darstellungen sind besonders anwendbar bei Werkzeichnungen, nach denen gearbeitet, der darzustellende
Gegenstand angefertigt werden soll. Dann muß man aber zwei Aufriß
machen, so daß die Bildebenen zwar beide vertikal,
aber gegeneinander rechtwinklig gedacht werden. In
Verbindung mit dem Grundriß (s. d.) sind solche Zeichnungen
das sicherste
Mittel, die
Lage aller
Teile, z. B. eines
Instruments, Maschinenteils u. s. w., sowie die
Größen der
Teile und
des Ganzen daraus zu entnehmen, mag die Zeichnung in natürlicher
Größe oder in verjüngtem Maßstabe entworfen sein. -
In der
Baukunst
[* 2] heißt Aufriß
die Zeichnung der Vorderseite eines
Gebäudes in senkrechter Projektion
[* 3] und verjüngtem
Maßstabe. Um die
Ausladung (s. d.) der einzelnen Bauglieder darzustellen, werden in der Regel
die Schatten
[* 4] der vorragenden Bauteile so angedeutet, als falle das Licht
[* 5] im Winkel
[* 6] von 45° von links oben gegen die Bildfläche.
Man kann demnach an der
Breite
[* 7] des Schattens die
Ausladung messen. Eine
Abart des Aufriß
ist der Schnitt (Quer-
und Längsschnitt), wo der
Bau in senkrechter Projektion so dargestellt wird, als sei ein
Teil von ihm abgeschnitten. Dadurch
werden in der Zeichnung die Innenräume und die Konstruktionen zur
Darstellung gebracht. Zur Ergänzung des Aufriß
behufs kunstgerechter
Wiedergabe des Bauwerkes gehört auch hier der Grundriß. (S.
Bauzeichnung.)