Aufmerksamkeit
,
die beharrliche, sei es unwillkürlich durch den vom Vorgestellten ausgeübten
Reiz, sei es willkürlich
(durch den
Willen des Vorstellenden) herbeigeführte
Richtung des Vorstellens auf den
Inhalt einer gewissen
Vorstellung. Dieselbe ist daher überall erforderlich, wo der
Inhalt einer
Vorstellung zur
Klarheit erhoben, d. h. nicht nur
deren
Besitz, sondern auch deren
Gehalt zum
Bewußtsein gebracht (apperzipiert), z. B. die bloße durch einen äußern oder
innern Vorgang hervorgerufene
Empfindung, wenn die Aufmerksamkeit
unwillkürlich, in eine
Wahrnehmung, wenn sie willkürlich
ist, in eine
Beobachtung übergehen soll.