Auflösungs
klage,
s. Resolutionsklage.
Auflösungsklage
3 Wörter, 39 Zeichen
Auflösungsklage,
s. Resolutionsklage.
(lat.), Auflösung, Zerteilung;
in der Rechtssprache s. v. w. Aufhebung;
dann Beschluß, Be- oder Entscheid einer Behörde (auch Resolut, z. B. Polizeiresolut);
im politischen Sprachgebrauch s. v. w. Meinungsäußerung einer Abgeordnetenversammlung, die einen Einfluß auf die Regierung ausüben soll;
danach auch allgemeiner von der formulierten Erklärung andrer Versammlungen auf Grund der vorausgegangenen Beratung gebraucht.
Endlich ist Resolution s. v. w. Entschlossenheit, resolutes Wesen.
Nr. | Ergebnis | Resolution |
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1 | ****** | Re|so|lu|ti|on, die; -, -en [frz. résolution < lat. resolutio = Auflösung, unter späterem Einfluss von frz. résoudre ... |