Aufgebots
schein,
das amtliche Zeugnis, daß das Aufgebot (s. d.) stattgefunden, ohne daß ein gültiger Einspruch erfolgt sei.
Aufgebotsschein
16 Wörter, 127 Zeichen
Rechtswissenschaft — 2) Kirchenrecht — Geistliche Gerichtsbarkeit
Aufgebotsschein,
das amtliche Zeugnis, daß das Aufgebot (s. d.) stattgefunden, ohne daß ein gültiger Einspruch erfolgt sei.