Aufgebotsschein,
das amtliche Zeugnis, daß das Aufgebot (s. d.) stattgefunden, ohne daß ein gültiger Einspruch erfolgt sei.
16 Wörter, 127 Zeichen
Rechtswissenschaft — 2) Kirchenrecht — Geistliche Gerichtsbarkeit
das amtliche Zeugnis, daß das Aufgebot (s. d.) stattgefunden, ohne daß ein gültiger Einspruch erfolgt sei.
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