Auferziehung
§. 1. Ist die pflichtmäßige Sorge der Eltern oder ihrer Stellvertreter für die leibliche und geistliche Ausbildung ihrer Kinder zur Förderung ihres zeitlichen und ewigen Wohles; wodurch GOtt den Eltern selbst ein würdevolles Amt, und ein Mittel, sich selbst zu bilden, ertheilt hat.
§. 2. Wie die Auferziehung der Kinder, so wird auch meistens das Leben und die Aufführung eines Menschen beschaffen sein. Sie ist eine Sache, die ihren Lohn bei sich selbst führt; denn ist sie böse und nicht nach dem Wort des HErrn eingerichtet, so wird sie eine Quelle, woraus lauter Herzeleid entspringt; ist sie aber gut und löblich, so entsteht daraus lauter Freude.
§. 3. Es soll uns aber dazu auffordern 1) GOttes Befehl, welchen er durch Paulus giebt, Eph. 6, 4. it. Sprw. 19, 18. c. 22, 15. c. 23, 13. c. 29, 17. Sir. 7, 25. c. 26, 13. c. 30, 1. 2) Der daher entspringende Nutzen und Freude. Sprw. 10, 1. c. 23, 24. auf der andern Seite aber die Schande und Spott, Sprw. 10, 1. c. 17, 25. c. 19, 26. Sir. 23, 3. 2) ^[richtig: 3)] Der Ruhm, welcher denen, so ihre Kinder wohl erziehen, beigelegt wird, 1 Mos. 18, 19. 2 Sam. 12, 24. Tob. 1, 9. 10. 4) Die Bestrafung derer, welche solche in den Wind schlagen, z. B. Eli, 1 Sam. 4, 15. 18. welcher böse Buben aufzog, 1 Sam. 2, 12. 29.
§. 4. Es soll die Auferziehung geschehen a) zur wahren Gottseligkeit und allen Tugenden, 2 Mos. 12, 26. c. 13, 8. 5 Mos. 4, 10. c. 6, 7. c. 11, 19. c. 32, 7. Eph. 6, 3. 4. b) zur Arbeit. Arbeiten muß man, 1 Mos. 3, 19. Ps. 128, 2. (S. Arbeit) und Müßiggang lehrt viel Böses, Sir. 33, 29. Sprw. 28, 19.
§. 5. Deswegen sind nachlässige Eltern, welche zwar ihre Kinder zur heiligen Taufe befördern, aber durch Nachlässigkeit und üble Zucht das Fünklein des Glaubens in ihnen verlöschen lassen, einer schweren Verantwortung unterworfen. Wer ein Kind durch Fahrlässigkeit fleißiger Zucht versäumt, der ist schuldig an einer verlornen Seligkeit, und wird durch das Weh! Weh! welches die Kinder an jenem großen Tage ausrufen werden, zugleich mit in die unterste Hölle zur ewigen Qual gerissen.