Aufbrechen
,
nach bestimmten weidmännischen Regeln ein Stück Wild der hohen und mittlern Jagd öffnen und das Gescheide (Wanst, Gedärme, Blase, Milz) und das Geräusch (Herz, Leber, Lunge) [* 2] herausnehmen;
der Aufbruch (Gescheide und Geräusch) gehört zum Jägerrecht.