Auf
Sicht
(ital.
a vista, franz. à vue, auch nach Sicht
), auf
Wechseln bemerkt, zeigt an, daß sie
sogleich bei Vorzeigung derselben bezahlt werden sollen.
Ein solcher Sicht
wechsel muß längstens binnen zwei
Jahren nach
der
Ausstellung zur
Zahlung präsentiert werden.