in der Gerichtssprache des Mittelalters besonders dasjenige Mitglied eines Gerichts,
dem die Vernehmung der Parteien übertragen war. In Italien
[* 3] und Spanien
[* 4] aber wurden so (Uditori, Oydores)
die Mitglieder der höhern Gerichtshöfe genannt, z. B.
Auditōres Rotae Romanae, des berühmten päpstl.
Gerichtshofs. In
einigen deutschen Staaten ist Auditor gleichbedeutend mit Auskultator (s. d.).