in manchen deutschen Staaten früher Bezeichnung für einen Aspiranten
zum Eintritt in den Justizdienst, der an den Geschäften und Verhandlungen teilnahm, aber ohne Sitz und
Stimme;
auch s. v. w. Auditeur;
in der kirchlichen Sprache ein zur Klasse der Audientes (s. d.) gehöriger Katechumene oder Büßer.
in der Gerichtssprache des Mittelalters besonders dasjenige Mitglied eines Gerichts,
dem die Vernehmung der Parteien übertragen war. In Italien und Spanien aber wurden so (Uditori, Oydores)
die Mitglieder der höhern Gerichtshöfe genannt, z. B.
Auditōres Rotae Romanae, des berühmten päpstl.
Gerichtshofs. In
einigen deutschen Staaten ist Auditor gleichbedeutend mit Auskultator (s. d.).