Audītor
in der Gerichtssprache des Mittelalters besonders dasjenige Mitglied eines Gerichts, dem die Vernehmung der Parteien übertragen war. In Italien [* 2] und Spanien [* 3] aber wurden so (Uditori, Oydores) die Mitglieder der höhern Gerichtshöfe genannt, z. B.
Auditōres Rotae Romanae, des berühmten päpstl.
Gerichtshofs. In
einigen deutschen
Staaten ist Auditor
gleichbedeutend mit
Auskultator (s. d.).
(S. auch Auditeur.)