Audītor
Camerae (lat.), im ehemaligen Kirchenstaat der vierte Beamte in der Camera [* 2] apostolica, ein angesehener Prälat mit richterlicher Gewalt über die zum päpstlichen Hof [* 3] Gehörigen, über die Fremden in Rom [* 4] sowie der Appelationssachen innerhalb des Kirchenstaats.