Auditeur
(frz., spr. oditöhr), die Benennung von Militärgerichtsbeamten,
die zuerst in Gustav
Adolfs
Kriegsrecht 1621
Auditoren genannt werden. Jetzt haben sie die stand- und kriegsgerichtlichen Untersuchungen
zu führen, bei den
Stand- und Kriegsgerichten als Ankläger, Verteidiger oder
Richter zu fungieren und
überhaupt als jurist. Beirat der Militärbefehlshaber zu dienen. (S. Militärstrafverfahren.) Je nach den Kommandobehörden,
denen sie beigegeben sind, heißen sie Garnison-, Gouvernements-, Divisions-, Korpsauditeure
, während ein
Generalauditeur
(s. d.) die höchste
Stelle der Militärjustiz bekleidet. Zu der
Stelle eines richterlichen Militärjustizbeamten
kann nur berufen werden, wer die Befähigung zur
Bekleidung eines Richteramtes in einem
Bundesstaat erworben hat.
(Reichsmilitärgesetz
vom §. 7,
Abs. 1;
Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz §. 2.)