Audienz
(lat.),
Gehör,
[* 2] Vorlassung bei Fürsten und hohen Staatsbeamten. Bei manchen
Tribunalen führen die Verhöre,
Vorbescheide und mündlichen Verhandlungen ebenfalls diesen
Namen. In
Spanien
[* 3] ist der
Ausdruck auf mehrere
Behörden übergegangen.
Öffentliche Audienz
, wie sie früher in absoluten
Staaten üblich waren (z. B. in
Österreich
[* 4] noch unter
Joseph
II.), bei denen jedermann, zu dem
Regenten Zutritt hatte und ihm sein Gesuch vorbringen konnte, sind in konstitutionellen
Staaten, wo der
Regent auf solche Gesuche selten selbst und allein resolvieren kann, vielmehr in der Regel die Sache wieder
an die
Behörden verweisen muß, außer Gebrauch gekommen.