Audh
(Oudh), früher die sechste Provinz des engl. Reichs in Vorderindien (s. Karte »Ostindien«), [* 2]
jetzt Teil der Nordwestprovinzen, liegt zwischen Ganges und Nepal und bildet eine große, wenig gewellte Ebene ohne Gebirge mit einem Umfang von 62,093 qkm (1128 QM.) und (1881) 11,397,479 Einw. (davon 7/10 Hindu), die sich der Mehrzahl nach mit Landbau beschäftigen. An 1400 qkm sind mit Wald und zwar vorwiegend mit Hochwald bedeckt, in welchem der wertvolle Salbaum (Valeria robusta) vorherrscht; vom übrigen Areal sind 55 Proz. kultiviert und mit Reis, Weizen und anderm Getreide, [* 3] mit Gemüsen, Ölpflanzen, Zucker, [* 4] Baumwolle, [* 5] Opium, Indigo [* 6] etc. angebaut.
Den Hauptfluß bildet die schiffbare Kauriali (meist Gogra genannt), welche die Provinz von W. nach O. durchfließt; ihr Hauptzufluß ist die Rapti. Schiffbar ist ferner die Gumti, die sich mit dem nicht schiffbaren Saifluß vereinigt und für die Bewässerung des Landes von Wichtigkeit ist. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 25° C.; die jährliche Regenmenge wechselt zwischen 71 und 96 cm. Die Bevölkerung [* 7] ist von kräftigem Schlag. Unter der arbeitenden Klasse sind die Hindu von gutem Charakter, treu, anhänglich, nicht übertrieben bigott; die Mohammedaner sind sehr fanatisch, unmoralisch und ausschweifend, kriechend gegen Höhere; die Brahmanen sind geweckt und brauchbar im Dienst, bedürfen aber immer der Aufsicht.
Gesprochen werden das
Urdu (s. d.) und
Dialekte des
Hindi (s. d.). Eine Unsitte, welche die
Engländer unter den
Radschputen nur
durch strenge
Gesetze auf vereinzelte
Fälle beschränken konnten, ist das
Morden der Mädchen im jugendlichen
Alter. Die
East
Indian-Eisenbahn zieht auf dem Südufer des
Ganges; die
Rohilkand-Audh-Zweigbahn ist über
Lakhnau bis Ramnagar an der
Gogra fortgeführt;
eine das Land von O. nach W. durchziehende
Linie ist im
Bau begriffen. Die höchste englische Behörde ist der
Gouverneur der
Nordwestprovinzen, der jedoch seine
Erlasse für Audh
als Oberkommissar zeichnet. Audh
ist eingeteilt in vier
Divisionen, jede von drei
Distrikten. Hauptort ist
Lakhnau, außerdem zählt man noch 13
Städte mit mehr als 10,000 Einw.
Audh
, das Pantschala in
Manus
Gesetzbuch, ist beim Beginn indischer Geschichte ein blühendes
Königreich und wurde im 7. Jahrh.
v. Chr. der Schauplatz der
Predigten von
Buddha (s. d.) und seiner
Schüler. Jahrhundertelang treu dem neuen
Glauben, erlitt Audh
mehrfache Verwüstungen und Drangsale; 1193
n. Chr. erhielt es mohammedanische
Könige und blieb bis zum
Sturz der
Großmoguls in
Dehli eine
Provinz ihres
Reichs; 1760 schwang sich Sudschah ud Daulah, früher
Wesir, zum unabhängigen
Herrscher auf und vererbte diese
Würde auf seine Nachkommen.
Zwei Dezennien später wurden
Truppen der
Ostindischen
Kompanie in Audh
aufgestellt, die
Abgaben des
Radscha an die
Kompanie neu
reguliert und 1801 auf 1,35 Mill. Pfd. Sterl. erhöht.
Unruhen und Auflehnungen der
Großen gegen den
Radscha ließen das Land
nicht zur
Ruhe kommen; nur 1837-42 wurden sie durch
Mohammed
Alis kluge
Regierung vorübergehend beschwichtigt.
Dessen Nachfolger waren Amdschad
Ali
Schah (1842-47) und dessen Sohn
Wayid
Ali
Schah mit dem
Titel
»Radscha von Audh«.
Die Herrscher
waren schiitische
Moslems, die sonst in
Indien nicht häufig sind.
Diese beiden letzten Könige lebten nur der Schwelgerei, die Regierung wurde ganz vernachlässigt, das Land von der Umgebung des Hofes ausgesogen. Solche Zustände mußten dem englischen Nachbarstaat lästig werden. Im Januar 1856 wurde General Outram nach Lakhnau gesandt, um dem Radscha einen Vertrag vorzulegen, nach welchem er gegen eine jährliche sehr hohe Pension sein Reich der Kompanie überlassen sollte. Der Radscha weigerte sich, den Vertrag zu vollziehen; da proklamierte der englische Generalgouverneur Lord Dalhousie die Auflösung und Annexion des Königreichs.
Die Bevölkerung nahm diesen Eingriff in die Rechte ihres Fürsten ganz gleichgültig hin; folgenschwerer wurde jedoch die Willkür, mit der die englischen Beamten die Grundabgabe der großen Grundbesitzer, der Talukdar, an die Regierung regelten, ohne mit diesen selbst zu unterhandeln. Infolgedessen wurde mehr als der Hälfte ihr Besitz abgesprochen und den Dorfbewohnern zugewiesen. Die Talukdar waren aber eine reichbegüterte Aristokratie mit vollen Eigentumsrechten.
Ihre Maßregelung erregte den größten Unwillen; der
Bauer, hier ohnehin kriegerischer als in andern Teilen
Indiens, hielt
zu seinem
Herrn, und der Militäraufstand von 1857 (s.
Ostindien), der hier am religiösen
Fanatismus weniger
Stütze gefunden hätte, trat in Audh
mit größter Heftigkeit auf. Es war eine der weisesten Maßregeln von
Lord
Canning, daß
er im März 1858, nach Wiederherstellung der
Ruhe, die ganze Grundrentenfixierung von 1856 widerrief, die
Bereitwilligkeit der
Krone, die Ansprüche der Talukdar zu prüfen, verkündete und diese im Juni 1858 nach
Lakhnau entbot.
In den hier gepflogenen Unterhandlungen wurde die Hälfte der ganzen ermittelten
Grundrente den Talukdar zurückerstattet und
dem wiederhergestellten
Frieden 1859 im feierlichen Empfang (Darbar) ein würdevoller
Ausdruck gegeben.
Vgl. Orlich, Indien, Bd. 2 (Leipz. 1861);
C. Irwin, The garden of India.
History and affairs of Audh
(Lond. 1880).