Außenwerke
(franz. les
Dehors), alle vor dem
Hauptwall, aber noch diesseit des gedeckten Wegs liegenden Werke mit der
Bestimmung, den
Angriff möglichst lange von dem
Hauptwall abzuhalten, die gegen denselben gerichteten
Schüsse aufzufangen und seine
Verteidigung zu unterstützen. Solche Außenwerke
sind bei ältern
Festungen die
Grabenschere, das
Ravelin,
Kontregarden und Kouvrefacen,
Enveloppen,
Lünetten, detachierte
Bastionen etc.
Alle Außenwerke
müssen so eingerichtet sein, daß der
Feind sie angreifen muß, ehe er zum
Hauptwall gelangt, daß
sie den außerhalb des
Glacis errichteten
Batterien
des Feindes gegenüber die
Futtermauer des
Hauptwalles decken und vom
Hauptwall aus eingesehen werden.
Werke, welche jenseit des gedeckten Wegs der
Festung
[* 2] liegen, selbst noch von einem eignen gedeckten Weg umschlossen werden
und durch Anschlußwälle mit der
Festung in
Verbindung stehen, nennt man im
Gegensatz zu den vorigen äußere
Werke und zählt hierunter: die einfache und doppelte
Schere,
[* 3] das
Hornwerk,
[* 4] das Kronenwerk, schließlich auch die
Lünetten
am
Fuß des
Glacis.
Alle ältern
Festungen waren und sind reich mit Werken beider
Arten
versehen; der neuere
Festungsbau verzichtet
auf Außenwerke
, ausgenommen solche zur
Deckung der Thoreingänge oder
Reduits.