Attribūt
(lat.), »das Beigelegte«,
daher die einem
Ding zukommende
Eigenschaft, das Kennzeichen, Merkmal. Das logische
Wesen eines
Begriffs ist der Inbegriff derjenigen
(innern) Merkmale desselben, durch welche er sich von allen andern unterscheidet, und worauf alle andern beruhen. Diese innern
Merkmale, die allen übrigen zu
Grunde liegen, heißen grundwesentliche
Stücke (essentialia constitutiva),
diejenigen innern Merkmale hingegen, die aus ihnen abgeleitet werden können, Attribute
(essentialia consecutiva).
Definiert man den
Begriff
»Mensch« als »ein
Tier mit
Vernunft«, so sind
Tier und
Vernunft grundwesentliche
Stücke; die daraus abgeleiteten
Merkmale, die ebenfalls innere sind und auch
Notwendigkeit haben, als: organisierter
Körper,
Empfindung
haben,
Begriffe bilden, urteilen etc., sind Attribute.
Sie sind, wie die grundwesentlichen
Stücke, von doppelter Art: gemeinsame
(communia), welche der
Begriff mit mehreren einer
Gattung gemein hat, oder eigentümliche (propria), welche ihm allein zukommen.
So ist ein gemeinsames Attribut
des
Menschen, daß er ein organisiertes
Wesen ist, ein eigentümliches, daß
er schließt. - In der
Theologie versteht man unter Attributen
wesentliche
Eigenschaften
Gottes, z. B. Allmacht,
Ewigkeit etc.,
im Unterschied von den
Prädikaten, welche von ihm in seinem
Verhältnis zur
Welt
(in concreto) ausgesagt werden, z. B. Schöpfer,
Regierer, und den
Proprietäten, welche sich auf die
Dreieinigkeit beziehen. -
In den bildenden
Künsten,
besonders in der
Bildhauerkunst,
[* 3] sind Attribute
gewisse dem Hauptgegenstand der
Darstellung beigegebene Zeichen bestimmter
Eigenschaften und Zustände, eine Art von
Symbolen, welche dazu dienen, der
[* 1]
Figur oder dem
Bild mehr Bedeutsamkeit und Deutlichkeit
zu geben.
Die Anwendung der Attribute
in den bildenden
Künsten gründet sich auf das
Unvermögen der letztern, sowohl
geistige
Eigenschaften und
Begriffe auszudrücken, als auch besondere Umstände und historische
Thatsachen darzustellen, welche
der sichtbaren
Darstellung unfähig sind. Man unterscheidet wesentliche und zufällig (konventionelle) Attribute.
Zu den wesentlichen
Attributen
gehören solche, welche
in sich selbst ihre Bedeutung tragen, z. B. die
Flügel der
Genien, das
Schlangenhaar der
Furien, die Strahlenkrone der
Heiligen.
Zufällige Attribute
sind solche, welche bloß auf einem gewissen, historisch gewordenen Übereinkommen beruhen, ohne daß
in der
Beschaffenheit ihres eignen
Wesens ein bestimmter
Grund ihrer Bedeutung gegeben ist, z. B. das
Kreuz
[* 4] als
Sinnbild des
Glaubens
und der
Liebe, die
Taube als
Symbol des göttlichen
Geistes, der
Schlangenstab des Heilarztes, die
Palme
[* 5] des
Friedens. Da die Bestimmung des Attributs
ist, die Bedeutung des Kunstwerks in seiner bestimmten Besonderheit anschaulich
zu machen, so kann es niemals den charakteristischen
Ausdruck der Hauptfigur selbst entbehrlich machen und ebensowenig die
Schwäche des Künstlers in
Darstellung desselben verdecken. Die
Poesie, welche
unmittelbar ausdrücken
kann, was die bildende
Kunst nur anzudeuten vermag, bedarf aus ebendiesem
Grunde des sinnlichen Attributs
zur
Ausstattung ihrer
Charaktere gar nicht und verfällt, wenn sie sich dessen bedient, leicht in tote, frostige Schilderei. Vgl.
Allegorie.