Atimie
(grch.), bei den Athenern der vollständige oder teilweise Verlust der bürgerlichen Rechte, der teils als Strafe für gewisse Vergehen erkannt wurde, teils durch Nichterfüllung gewisser Pflichten (z. B. Schuldigbleiben von Pacht- und Bürgschaftsgeldern, Ordnungsstrafen u. s. w.) ohne weiteres Verfahren eintrat.
Der härteste
Grad der Atimie
war lebenslängliche
Verbannung, immer mit Einziehung des Vermögens verbunden.
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(Doppelseitige Farbkarte) ¶