Aternat
(neulat.), ewige Zeit, unbeschränkte Dauer.
Insbesondere bezeichnet man mit Aternat
eine Festsetzung der Friedenspräsenz
(s. d.) des deutschen
Heers auf unbestimmte Zeit, wie sie die Reichsregierung Anfang Febr. 1874 bei der
Vorlage des ersten Reichs-Militärgesetzes vorgeschlagen hatte, im Gegensatz zu dem Septennat (s. d.).