(neulat., »Vergesellschaftung«)
ist im weitern
Sinn jede Vereinigung von
Kräften und Kapitalien, welche durch Zusammenwirken die Erfüllung gemeinschaftlicher
Zwecke erstreben. Sind diese
Zwecke politischer, religiöser, gemeinnütziger Art, so nennt man die Association auch kurz
Verein. Associationsrecht
bedeutet dann das
Recht zur Vereinsbildung. Im engern
Sinn ist Association eine freie, zur Erreichung eines dauernden
Zweckes (im
Gegensatz zur einfachen Versammlung) geschlossene Vereinigung im
Gegensatz zu denjenigen
Verbindungen
(Staat,
Gemeinde),
welchen man unter bestimmten Voraussetzungen auf
Grund eines öffentlich-rechtlichen
Zwanges angehört. Unter denselben spielen
diejenigen eine wichtige
Rolle, welche
Produktions- und Erwerbszwecken gewidmet sind und welche auf einem zivilrechtlichen
Gesellschaftsvertrag beruhen (societas) oder, wie die
Handelsgesellschaften und
Genossenschaften, durch
besonderes
Gesetz geregelt sind. -
KooperativeAssociation, im engern
Sinn s. v. w.
Genossenschaft (s. d.), im weitern
Sinn jede kollektive,
von Unternehmer und Arbeitern gemeinsam betriebene Unternehmungsform, nach
Marx überhaupt das Zusammenwirken bei Leistungen,
die nur aus vereinter Thätigkeit mehrerer hervorgehen können.
(neulat., d. i. Vergesellschaftung) bezeichnet im allgemeinen die Vereinigung mehrerer Personen zum Zusammenwirken
für einen gemeinschaftlichen Zweck, insbesondere solche
¶
mehr
Ver-1009 einigungen, die auf dem freien Willen der Beteiligten beruhen, nicht aber, wie der Staat, die Gemeinde, die Kaste,
die Zunft, auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Zwanges bestehen. Diejenigen Association, welche politische, gemeinnützige,
kirchliche, wohlthätige, gesellige Zwecke verfolgen oder auch die allgemeinen Interessen besonderer Gesellschaftskreise
zu vertreten bestimmt sind, pflegt man vorzugsweise Vereine zu nennen, und man versteht daher unter Associationsrecht
namentlich das Recht der Bürger, unbehindert, wenn auch unter Beobachtung gewisser gesetzlicher Vorschriften, Vereine bilden
zu dürfen.
Eine zweite Klasse bilden die privatwirtschaftlichen Association. Dieselben haben ihre rechtliche Grundlage entweder in einem
civilrechtlichen Gesellschaftsvertrage (societas) oder in der besondern Gesetzgebung über Handelsgesellschaften
(offene und stille Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft) und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
(s. d.). Die Genossenschaften führen über zu dem gemeinwirtschaftlichen Begriff der der bisher hauptsächlich die socialistischen
Theoretiker beschäftigt und nur in gewissen auf Selbsthilfe beruhenden Genossenschaften einige praktische Bedeutung erlangt
hat.
Die socialistische Associationsidee beruht auf der Forderung, daß die wirtschaftliche Produktion und
Verteilung weder durch Zwang, wie bei der Sklavenwirtschaft, noch durch das Tauschsystem mit unbeschränktem Wettbewerb und
überwiegender Kapitalherrschaft, sondern durch Gesellschaftsverträge geregelt werden solle, vermöge deren die einzelnen
Beteiligten auf dem Fuße der Gleichheit sich vereinigen und den Ertrag der gemeinschaftlichen Produktion unter sich verteilen.
Es gäbe dann weder Herren und Sklaven, noch bloße Kapitalisten und Lohnarbeiter, sondern nur sich gleichstehende «Associés».
Ist die gemeinschaftliche Produktion auch mit gemeinschaftlichem Leben verbunden und erfolgt die Verteilung des Ertrags einfach
«nach dem Bedürfnisse», also ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit der
Arbeitsleistungen und der Kapitaleinlagen, so ist die Association eine kommunistische. Mit solchen
Gesellschaften hat man auch in unserer Zeit namentlich in Amerika
[* 3] hier und da Versuche angestellt. Eine besondere Art von
socialistischer Association, deren Grundidee sich übrigens schon bei Schriftstellern des 18. Jahrh.
findet, ist das «Phalanstère» Fouriers (s. d.),
in dem zwar gemeinschaftliche Arbeit und gemeinschaftliches Leben besteht, jedoch sowohl die Verschiedenheit
des Lohns als auch der Kapitalgewinn erhalten bleibt.
Auch diese Einrichtung ist in Frankreich und Amerika mehrfach versucht worden, jedoch mit schlechtem Erfolge. Von den socialistisch
angelegten Produktivassociationen ist das System Louis Blancs und das von Buchez zu nennen. Das Genossenschaftswesen von Schulze-Delitzsch
und die Raiffeisenschen ländlichen Darlehnsgenossenschaften stehen durchaus auf dem Boden der tauschwirtschaftlichen
Gesellschaftsordnung, räumen aber der Association einen bedeutenden Einfluß auf die Wirtschaft der Mitglieder ein.
Als eine Form der Association zwischen Kapital und Arbeit ist auch die Gewinnbeteiligung (s. d.) der Arbeiter anzusehen. (S. Genossenschaft.)
Im Unterricht bezeichnet Association im allgemeinen alle Einwirkungen des Lehrers auf die Schüler, welche darauf
berechnet sind, die neugewonnenen Vorstellungen mit den im Geiste der Schüler schon vorhandenen zu verknüpfen. Nach der Herbart-Zillerschen
Schule soll in jeder ein abgeschlossenes Ganze
(eine methodische Einheit) bildenden Lektion, nachdem das Neue vorbereitet
und zum Verständnis gebracht ist, die Association als besonderer dritter Abschnitt oder als dritte formale Stufe
hinzutreten.