Assistieren
104 Wörter, 827 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Assistieren
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Assistieren
(lat.), beistehen, unterstützen. Assistent, Gehilfe, Beistand jeder Art, vorzüglich in der Administration und Justiz, auch bei gottesdienstlichen Handlungen, Geistlichen, Ärzten, in Hospitälern u. s. w. Zu den Assistenten gehört auch der Amanuensis (s. d.). Assistenz, Beistand, Aushilfe, Mitwirkung, besonders in einem Amte oder bei einer Amtshandlung. Passive Assistenz nennt man die durch das Konzil von Trient [* 2] als genügend für die Eheschließung anerkannte bloße Anwesenheit des Pfarrers (parochus proprius) ohne kirchliche Thätigkeit; für gewisse von der kath. Kirche gemißbilligte, aber doch nicht für ungültig erklärte Eheschließungen (gemischte Ehen, zweite Ehen) ist aktive Mitwirkung des Pfarrers verboten, doch kann sie durch Dispens erwirkt werden.