Assistent
(lat.), Gehilfe und Beistand jeder Art, besonders Gehilfe eines Arztes, dann im Verwaltungs- und Rechtswesen, auch Geistlicher, welcher bei gottesdienstlichen Handlungen dem Amts- oder einem höhern Geistlichen beisteht (assistiert).
Assistenz, Hilfe, Beistand, Gegenwart bei einer Sache, daher die Bezeichnung Assistenzrat, -Arzt u. dgl. Passive Assistenz nennt die katholische Kirche die bloß zeugenmäßige Gegenwart des katholischen Priesters bei der Erklärung der Eheschließung, der die Kirche den Segen versagt.