Assisen
(franz.), ursprünglich jede feierliche Sitzung (sessio). Später wurde der Ausdruck durch den Sprachgebrauch mehr ausschließliches Eigentum der Rechtssprache, und in dieser engern Bedeutung bezeichnete er in England die feierliche Hegung einer Gerichtssitzung, namentlich einer solchen, die an gewissen, von der höchsten Gerichtsbehörde bestimmten Tagen zweimal im Jahr und unter Vorsitz eines Mitgliedes jener höchsten Behörde gehalten wurde.
Von
England ging dies
Institut in die französische
Gerichtsverfassung über. In
Frankreich verordnete nämlich
Ludwig der
Heilige,
daß zu bestimmten
Zeiten dergleichen öffentliche Gerichtssitzungen gehalten werden sollten, um sowohl
Beschwerden der
Vasallen oder
Unterthanen über ihre Beamten anzuhören, als auch um die
Berufungen gegen
Urteile unterer Gerichtsstellen
zu bescheiden. Diese Assisen
gerichte befaßten sich sowohl mit
Zivil- als
Kriminalprozessen und zerfielen in sogen. grandes
oder petites assises.
Aus dem
Institut der Assisen
haben sich die
Geschwornengerichte ausgebildet, auch wird der
Ausdruck Assisen
heutzutage
gleichbedeutend mit
»Schwurgericht« (s. d.) gebraucht. Übrigens verstand
man in
Frankreich unter Assise auch eine wichtigere
Verordnung oder
Verfügung, namentlich eine solche, welche von den Assisen
versammlungen erlassen worden war.
Gottfried von
Bouillon
ließ, nachdem er 1099
Jerusalem
[* 2] erobert hatte, die
Statuten für seine beiden
Gerichtshöfe, das
Hofgericht
und das
Landgericht, in solchen Versammlungen entwerfen, wovon dies merkwürdige Aktenstück »Assises
de
Jérusalem« genannt wurde (franz. hrsg. von La
Thomassière,
Bourges 1690). Selbst die von den Assisen
versammlungen bewilligten
Steuern nannte man Assisa, sowie auch die
von Assisen
gerichten zuerkannten
Strafen Assises hießen.