(span., eigentlich Sitz, dann Festsetzung, Vertrag) hieß vorzugsweise der Vertrag der span. Regierung mit
fremden Staaten, wodurch diesen gegen eine Abgabe der Alleinhandel mit afrik. Negersklaven nach den span.-amerik. Kolonien zugestanden
wurde. Die Spanier selbst betrieben diesen Handel nicht. SchonKarl V. schenkte dem Niederländer La Bresa das Privilegium
zur Einfuhr von jährlich 4000 Negern, welches die Niederländer bis 1552 behielten. 1580 gab Philipp II. das Monopol an die
Genuesen, die es durch eine brit. Handelsgesellschaft ausbeuten ließen.
Philipp V. erteilte bei seiner Thronbesteigung der franz. Guineacompagnie auf 10 Jahre das
Recht, jährlich 4800 Neger in das span. Amerika einzuführen. Die Engländer bewirkten jedoch im Präliminarfrieden
von 1711, daß ihnen das Monopol auf 30 Jahre überlassen wurde, und dieses Zugeständnis wurde von Spanien
[* 4] 1713 im Frieden
von Utrecht
[* 5] bestätigt. Seitdem betrieb die engl. Südseecompagnie die Negereinfuhr, die für
die Engländer dadurch sehr einträglich sich gestaltete, daß sie nebenbei auf dem Wege des Schleichhandels
fast die ganze Gütereinfuhr in das span. Amerikaan sich brachten.
Die span. Regierung ergriff dagegen verschiedene Maßregeln und beanspruchte namentlich das Recht, die brit. Handelsschiffe
auf offenem Meere zu durchsuchen, wodurch hauptsächlich der Krieg von 1739 zwischen beiden Staaten herbeigeführt ward. Im
Aachener Frieden von 1748 erhielt die engl. Südseecompagnie von Spanien noch auf 4 Jahre den Assiento zugestanden;
doch kam schon zu Madrid
[* 6] ein neuer Vertrag zu stande, wonach England gegen eine span. Entschädigung an die Südseecompagnie
von 100000 Pfd. St. in die Aufhebung des Assiento willigte.