Assertorisch
(lat.), behauptend, versichernd;
daher assertorischer
Eid, die eidliche
Versicherung einer Aussage, im
Gegensatz zum promissorischen
Eide, der eidlichen Bestärkung einer Zusage oder eines
Verbrechens. Assertorisch
nennt man auch ein schlechthin
(d. h. weder als bloß möglich, wie im problematischen, noch als notwendig, wie im apodiktischen)
wirklich bejahendes oder verneinendes
Urteil, z. B.:
Cajus ist ein Gelehrter, oder:
Cajus ist kein Gelehrter.
Dasselbe bestimmt stärker als das problematische, schwächer als das apodiktische Urteil (vgl. Urteil).