(franz.
Assurance, engl. Insurance, deutsch
Versicherung, auch Assuranz), ein zweiseitiger
Vertrag, durch
den sich der eine Teil, der Versicherer (Assekuradör, Assuradör,
Assekurant, franz. Assureur, engl. Insurer), verpflichtet,
dem andern, dem Versicherten oder
Assekuraten (franz.
Assuré, engl. Insured), gegen Gewährung einer bestimmten
Summe, der
Prämie, für den
Fall des
Eintritts oder Nichteintritts eines bestimmten, überhaupt oder zur Zeit noch
ungewissen Ereignisses eine bestimmte
Zahlung zu leisten. Die über den Assekuranz
vertrag aufgenommene
Urkunde heißt Assekuranz
police
oder schlechtweg
Police. Weiteres s. Versicherungswesen. ^[richtig:
Versicherung.]
(vom lat. securus, sorglos, sicher), frz.
assurance;
engl. insurance;
ital. assicuranza;
deutsch Versicherung, ist ein geschäftlicher Vertrag, in dem sich der eine
Teil verbindlich macht, eine gewisse Gefahr, die vielleicht gar nicht droht, aber doch mindestens im Bereiche der Möglichkeit
liegt, andererseits (abgesehen von der Lebensversicherung und dem Rentenvertrag) auch wieder nicht bestimmt
zu erwarten ist, für einen andern Teil gegen Entrichtung eines bestimmten Betrags (Prämie, prime, premium, premio) zu übernehmen,
zu tragen.
Der darüber aufgenommene Vertrag, für den in der Regel schriftliche Form (bei der Feuerversicherung unbedingt
gesetzlich) vorgeschrieben ist, heißt Assekuranz-
oder Versicherungsbrief, Versicherungsschein, Police
(police, policy, polizzia). Derjenige, welcher die Gefahr (Risiko) übernimmt, heißt Assekurant, Assekuradeur, Assuradeur,
Versicherer (assureur, underwriter, assicuratore); derjenige, welcher den Versicherungsvertrag abschließt, heißt Versicherungsnehmer,
derjenige, welcher gegen den Vermögensverlust gesichert werden soll, Assekurat, Versicherter (assuré, insured, assicurato);
diese beiden letztern sind rechtlich keineswegs identisch, wenn sie es auch häufig faktisch sind.
Versichern (assurer, insure, assicurare) heißt also, sich vertragsmäßig verpflichten, in einem vorher bestimmten Falle
eine Entschädigung für materiellen Verlust innerhalb verabredeter Grenze zu gewähren. Versicherer ist gewöhnlich eine Gesellschaft,
Versicherungs-Gesellschaft (-Institut, -Bank, -Anstalt, -Verein; Compagnie oder Caisse d'assurances; Insurance-Company, -Society
oder -Corporation; Compagnia, Società di assicurazioni). (S. die Artikel Feuer-, Hagel-, Lebens-, Transport-,
Unfall- und Viehversicherung sowie Versicherungswesen.)