Artillerieoffiziere
der Plätze oder Artilleriedirektoren leiten im Kriege die artilleristische Verteidigung der Festungen und haben im Frieden alle auf die Verteidigungsfähigkeit derselben bezüglichen Vorkehrungen und Einrichtungen artilleristischer Natur zu überwachen. Denselben sind zur Verwaltung der Artilleriedepots Zeug- und Feuerwerksoffiziere, Zeugfeldwebel, Zeugsergeanten (insgesamt Zeugpersonal genannt) sowie Feuerwerker beigegeben; die Arbeitskräfte werden teils den Truppen entnommen, teils gedungen. Bei den Artilleriedepots erfolgt die Anfertigung der Übungs- und der Kriegsmunition der Truppen.