Behörde zur
Verwaltung der Bestände an
Waffen
[* 2] und
Munition für alle
Truppen, soweit sich dieselben
nicht in den
Händen der letztern selbst befinden, sowie des sonstigen Artilleriematerials. Sie wird gebildet
aus einem
Artillerieoffizier, in
FestungenArtillerieoffizier vom Platz genannt, als Vorstand und einem Zeugoffizier als administrativem
Mitglied; auch das Dienstgebäude, in dem diese Behörde ihren Sitz hat. Zu jedem (in
Österreich
[* 3] Artilleriezeugsdepot) gehört
ein
Laboratorium
[* 4] (s. d.). Artilleriedepotinspektionen, deren je eine zu
Posen,
[* 5]
Stettin,
[* 6]
Köln,
[* 7]Straßburg
[* 8] i. E. und
München
[* 9] besteht, sind die vorgesetzte Behörde der Artilleriedepots.
im DeutschenReiche Bezeichnung für diejenige artilleristische Behörde, welche mit der Verwaltung der
Bestände an Pulver, Waffen, Waffenzubehör und Munition betraut ist, insoweit diese sich nicht in
Händen oder in der Verwaltung der Truppenteile befinden. Die Artilleriedepot verwalten die Gewehre und
blanken Waffen für die Kriegsvermehrung
der Feldtruppen, wie für die Neubildungen aller Truppengattungen, das Material für die Neubildungen der Feldartillerie,
die artilleristischen Belagerungstrains und die artilleristische Ausrüstung der Festungen. Die Artilleriedepot haben
ihren Sitz in Festungen und in größern offenen Plätzen, im erstern Falle stehen sie unter dem Artillerieoffizier vom Platze,
im letztern Falle haben sie besondere Vorstände (s. Artillerieoffiziere der Plätze).