Artillerie
depot,
im
Deutschen
Reiche Bezeichnung für diejenige artilleristische
Behörde, welche mit der
Verwaltung der
Bestände an Pulver, Waffen,
[* 2] Waffenzubehör und Munition betraut ist, insoweit diese sich nicht in
Händen oder in der
Verwaltung der
Truppenteile befinden. Die Artillerie
depot verwalten die Gewehre und
blanken Waffen für die Kriegsvermehrung
der Feldtruppen, wie für die Neubildungen aller Truppengattungen, das Material für die Neubildungen der Feldartillerie
,
die artilleristischen
Belagerungstrains und die artilleristische
Ausrüstung der Festungen. Die Artillerie
depot haben
ihren Sitz in Festungen und in größern offenen Plätzen, im erstern Falle stehen sie unter dem
Artillerieoffizier vom Platze,
im letztern Falle haben sie besondere Vorstände (s.
Artillerieoffiziere der Plätze).