Artillerie
(frz.; ital. artigleria; mittelalterlich
Artolarey) hat verschiedene Herleitungen, so vom lat. arcus und telum oder
von ars tollendi, gebräuchlicher aber vom ital. arte und tirare, und bezeichnete schon
vor der Erfindung des Schießpulvers
das gesamte Kriegsmaschinenwesen. Der
Name Artillerie
wurde demnächst auf das Gcschützwesen übertragen. Gegenwärtig bedeutet Artillerie die
mit
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Geschützen ausgerüstete und zum Gebrauch derselben bestimmte dritte und jüngste Hauptwaffengattung, die im Verein mit den
beiden andern, der Infanterie und der Kavallerie, den fechtenden Teil der Heere bildet. Artilleristen heißen die dieser Waffengattung
angehörigen Personen. Der Name Artillerie
bezeichnet häufig auch lediglich die Mannschaft der Artilleriewaffe und wieder das
gesamte Geschützmaterial andererseits. Das Personal der Artillerie
erfüllte bis in die neuere Zeit nicht bloß einen taktischen Zweck,
sondern ihm lag auch die Erzeugung und Verwaltung des gesamten Waffenmaterials ob, welcher Zweig mit dem Namen der technischen
Artillerie
belegt wird und neuerdings schärfer von der fechtenden Artillerie getrennt worden ist.
Die fechtende Artillerie
, für sich betrachtet, hat vermöge der Verschiedenheiten der Gefechtsschauplätze, auf denen
sie aufzutreten hat, so vielseitige einander widerstreitende Aufgaben zu erfüllen, daß eine weitere Trennung derselben in
verschiedene Zweige nicht umgangen werden konnte. Zunächst ergiebt sich eine Trennung in Land- und See- oder Schiffsartillerie
,
wobei indes zu bemerken ist, daß die Schiffsgeschütze in der Regel von Matrosen bedient und von Seeoffizieren
befehligt werden. Die Landartillerie
zerfällt in Manövrier- und in Positionsartillerie, je nachdem sie die Bestimmung hat,
im engen Anschluß an die übrigen Truppen und somit aus häufig wechselnden Stellungen oder aus mehr ständigen Positionen
zu fechten.
Die Manövrierartillerie
hat ihre hauptsächlichste Bedeutung für den Feldkrieg und wird daher meist als Feldartillerie
bezeichnet. Sie führt leichte Geschütze,
[* 4] deren Lafetteneinrichtung die größte Beweglichkeit in sich schließt und eine
rasche Aufstellung in der Feuerlinie zuläßt. Die Geschütze der Feldartillerie
haben eine militärisch geschulte Bespannung;
die Zugkraft ist so reichlich bemessen, daß eine Bewegung in jedem Gelände und in den stärkern Gangarten
noch möglich ist, selbst wenn durch Entbehrungen die Beschaffenheit des Pferdematerials an Güte verloren hat.
Die Bedienungsmannschaften der Feldartillerie
müssen in stand gesetzt werden, die Geschütze bei ihren raschen Bewegungen
zu begleiten, zu welchem Zwecke man verschiedene Arten des Transports derselben hat. Das kostspieligste,
aber dem Zwecke rascher Bewegungen am meisten entsprechende Mittel ist das Berittenmachen der Bedienungsmannschaften, wodurch
die reitende Artillerie
entsteht. Dem gegenüber steht der Transport derselben auf Fahrzeugen, woraus die fahrende Artillerie
entspringt.
Die Feldartillerie
ist ähnlich wie die Infanterie und Kavallerie in festgeschlossene taktische Körper
formiert. Die Gliederung beruht auf der Batterie als Einheit, d. h. als dem geringsten Körper von taktischer und administrativer
Selbständigkeit. Die Zahl der Geschütze in einer Batterie beträgt sechs oder acht, in seltenern Fällen auch vier. Außer
den Geschützen führt eine Batterie Munitions-, Vorrats- oder Batteriewagen, Feldschmieden, Packwagen u. s. w.
mit sich.
Eine Batterie zählt auf jedes Geschütz 1-2 Munitionswagen und von den übrigen Fahrzeugen im ganzen etwa 5-9, so daß der gesamte Körper bei 6 Geschützen 15-33 Fahrzeuge umfaßt. Geschütze wie Fahrzeuge haben in der Regel besondere Einrichtungen zum Transport der Bedienungsmannschaften. Jedes Fahrzeug ist mit 4-6, seltener mit 8 Pferden bespannt, und auf ein Geschütz werden 1 Unteroffizier und 6-8 Mann an Bedienung, außerdem für die ganze Batterie eine angemessene Reserve an Mannschaften und Pferden gerechnet. Je nach der Art des Transports der Bedienungsmannschaften spricht man von reitenden, fahrenden, Fuß-, gemischten, Kavalleriebatterien, im allgemeinen aber von Feldbatterien.
Die Batterie wird durch einen Hauptmann oder einen Stabsoffizier befehligt und zerfällt in Züge zu 2 Geschützen, deren jeder durch einen Lieutenant geführt wird. Ein besonderer Offizier (Hauptmann oder Lieutenant) führt die übrigen Fahrzeuge. Drei bis vier gleichartige Batterien bilden eine Abteilung, deren zwei bis drei wieder ein Regiment, während zwei Regimenter eine Brigade bilden. Regimenter und Abteilungen werden durch Stabsoffiziere, Brigaden durch Generale befehligt.
Was die Einfügung der Feldartillerie
in den Organismus des Heers betrifft (s. Armeekorps), so werden den vorherrschend aus
Infanterie bestehenden taktischen Körpern in der Regel fahrende, den aus Kavallerie gebildeten reitende (oder Kavallerie-)Batterien
zugeteilt; letztere sind dem entsprechend in geringerm Verhältnis (etwa 16-20 Proz.
der gesamten Feldartillerie) vorhanden. Die nur aus Artillerie bestehenden Körper vereinigen beide Gattungen von
Batterien in sich.
Einer Abschaffung der reitenden und ihrem Ersatz durch fahrende ist schon vielfach das Wort geredet worden, doch werden die Nachteile der erstern (Kostspieligkeit, schwierigere Ausbildung, deutlicheres Ziel gegenüber dem feindlichen Feuer) durch den Vorteil der andauernden raschen Bewegungen, die die fahrende Artillerie mit ihren schwerer belasteten Geschützen und Fahrzeugen nicht in gleichem Grade zu leisten vermag, hinreichend ausgeglichen, um die Beibehaltung der reitenden Artillerie zu rechtfertigen.
Abgesehen von den gemeinsamen Verbänden mit den andern Waffen [* 5] steht die Feldartillerie häufig noch unter besondern artilleristischen Centralbehörden (in Deutschland [* 6] unter einer Inspektion der Feldartillerie), deren Einfluß sich auf Ausbildung und Material bezieht und namentlich im Frieden zur Geltung kommt. Die Feldartillerie ist jetzt ausschließlich mit gezogenen Kanonen ausgerüstet; vielfach gehen zwei verschiedene Kanonenkaliber nebeneinander.
Das leichtere ist gewöhnlich das 8-Centimeterkanon oder der Vierpfünder mit einem Geschoß [* 7] von 4 bis 5 kg Gewicht, das schwerere das 9-10-Centimeterkanon, Sechs-, Acht-, auch Neunpfünder genannt, mit 7-12 kg Geschoßgewicht. In derselben Batterie ist immer nur eine Geschützgattung vertreten; die reitende Artillerie führt stets das leichte Feldgeschütz, die fahrende dagegen ist entweder nur mit dem schweren oder zum Teil mit dem einen, zum Teil mit dem andern Geschütz ausgerüstet und bildet danach leichte oder schwere Batterien.
In Bezug auf die Geschützsysteme der Feldartillerie betrachtet man gegenwärtig den Vorderlader als überwundenen Standpunkt; es giebt in Europa [* 8] keine Artillerie mehr, die nicht grundsätzlich wenigstens sich dem Hinterlader zugewandt hätte. Die Rohre der Feldgeschütze sind aus Bronze [* 9] oder aus Gußstahl, die Lafetten aus Schmiedeeisen oder Stahl gefertigt. Als Munition kommen Granaten, [* 10] Shrapnels und zu geringerm Prozentsatz Spreng- und Brandgranaten sowie Kartätschen vor. Von den Mannschaften führen die Berittenen und Führer den Kavalleriesäbel und die Pistole oder den Revolver, [* 11] die Unberittenen ein Seitengewehr und oft auch ein kurzes Feuergewehr. ¶
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Die Feldartillerie vermag gegen Truppen auf Entfernungen über 2500 m zu wirken und ist dadurch im stande, die Gefechte einzuleiten und die Thätigkeit der andern Waffen vorzubereiten. Ausgedehntere Ziele, wie Lager, [* 13] Ortschaften u. s. w., kann sie auf Entfernungen bis zu 5000 m unter Feuer nehmen. Vermöge der großen Zerstörungskraft ihrer Geschosse ist sie im stande, widerstandsfähigere Ziele, wie Mauern, Verrammelungen u. s. w., einzuschießen; dies giebt ihr einen besondern Wert, wenn es sich um Angriffe auf Ortschaften und befestigte Stellungen handelt, wobei sie der Infanterie den Weg zum Sturme bahnt.
Auch vermag sie den Feind mit ihrem Feuer in verdeckten Stellungen zu erreichen. Infolge ihrer großen Beweglichkeit und Manövrierfähigkeit folgt die Feldartillerie dem Gefecht der andern Truppen und leiht ihnen in jedem Augenblick die Unterstützung ihrer großen Feuerkraft, die durch die Fortbildung des Sprenggeschoß- und Shrapnelfeuers eine hohe Stufe erreicht hat. Wenn ihr auch die Eigenschaften fehlen, ein Gefecht selbständig durchzuführen, so hat sie doch die Fähigkeit, durch massenhaftes Auftreten selbst eine Entscheidung zu bewirken. Das weittragende Feuer ermöglicht ihr die Unterstützung der Verfolgung, während die eigentliche Ausbeutung der Erfolge den andern Waffen anheimfällt.
Als ein Zweig der Feldartillerie ist die Gebirgsartillerie (s. d.) zu erwähnen, deren Aufgabe es ist, den Kampf im Hochgebirge zu unterstützen, wo es an fahrbaren Straßen mangelt. Sie führt die leichtesten Geschütze und hat ein Material, welches zerlegt und in seinen Teilen durch Saumtiere fortgeschafft werden kann. Gebirgsartillerie haben zur Zeit Österreich-Ungarn, [* 14] Frankreich, Rußland, Serbien, [* 15] Türkei, [* 16] Italien, [* 17] Spanien, [* 18] Portugal, England und die Schweiz; [* 19] sie führt kurze gezogene Kanonen von 3,7 bis 8 cm Kaliber in Batterien, zu meist 4 Geschützen. In der franz. Armee bildet das Pontonierwesen einen Zweig der Feldartillerie.
Die Positionsartillerie findet da Verwendung, wo der Kampf ein weniger wechselndes Gepräge trägt, weil entweder die Ziele feststehende oder die Stellungen andauernd gegeben sind. Diese Fälle kommen namentlich beim Angriff und bei der Verteidigung der Festungen und der Küsten vor. Den Geschützen der Positionsartillerie sind durch die Natur der Sache weniger enge Gewichtsgrenzen gesetzt als denjenigen der Feldartillerie; auf der andern Seite werden an die Wirkung der erstern häufig sehr hochgehende Anforderungen gestellt, denen nur Geschütze großen Kalibers und Gewichts zu entsprechen vermögen.
Ein Wechsel der Stellung läßt sich bei den Positionsgeschützen, wo er notwendig wird, ohne eine fest gestaltete Bespannung ausführen. Nach den obenerwähnten Zwecken teilt man die Positionsartillerie in drei Zweige: Belagerungs-, Festungs- und Küstenartillerie (letztere auch Seeartillerie genannt). Belagerungs- und Festungsartillerie unterliegen keiner dauernden Trennung und greifen auch in fachlicher Hinsicht vielfach ineinander über. Die Küstenartillerie kann an sich nur als ein Zweig der Festungsartillerie betrachtet werden; indessen bringt die Sonderaufgabe der erstern (Bekämpfung von Kriegsschiffen) so wesentliche äußerliche Besonderheiten, daß doch bis zu einem gewissen Grade eine personelle Trennung beider geboten erscheint.
Die Besetzung der Belagerungs- wie der Festungsgeschütze geschieht durch eine ähnlich der Infanterie gegliederte Truppe, die den Namen Festungsartillerie, im deutschen Heere jetzt Fußartillerie, führt. Sie ist gewöhnlich in Regimenter formiert, die wieder in Bataillone und Compagnien zerfallen. Als höhere Instanzen dienen Zentralbehörden, wie Brigaden, Inspektionen und Generalinspektionen. Zu ihrer Selbstverteidigung sind die Mannschaften der Festungsartillerie entweder nur mit Seitengewehren oder auch mit Feuerwaffen bewaffnet.
Die einzelnen Truppenteile der Festungsartillerie werden ohne Rücksicht auf ihre Gliederung bald zu Belagerungen herangezogen, bald zu Festungsbesatzung benutzt und besetzen bald diese, bald jene Geschützgattung. Sie stehen, im Gegensatz zur Feldartillerie, zu den Geschützen weder der Art noch Zahl derselben nach in einem andauernden Verhältnis. Es ist indes nicht ausgeschlossen, daß in den Einzelfällen der Verwendung auf die Gliederung als Truppe die thunlichste Rücksicht genommen wird, daß z. B. die Angriffsbatterien durch Compagnien erbaut und besetzt werden, die Zuteilung zu den Festungsgeschützen nach Werken und Compagnien erfolgt.
Die Küstenartillerie ist als Truppe der Festungsartillerie ähnlich formiert, untersteht aber in der Regel den Marinebehörden. Da, wo ihre Zahl nicht ausreicht, wird ihr Dienst durch die Festungsartillerie versehen. Festungs- wie Küstenartillerie werden in ausgedehntem Maße zu artilleristischen Arbeiten herangezogen. Die personelle Trennung der verschiedenen Zweige der Artillerie ist am strengsten im Deutschen Reiche durchgeführt, wo Feld- und Fußartillerie nicht einmal mehr durch die frühere Generalinspektion der Artillerie als gemeinsame Centralbehörde zusammenhängen. Es ist vielmehr die Feldartillerie vollkommen den Armeekorps unterstellt; eine Inspektion der Feldartillerie sorgt mit für die Gleichmäßigkeit des Materials und seine Verwendung; die Fußartillerie ist einer Generalinspektion der Fußartillerie unterstellt. In andern Armeen findet ein steter Wechsel der Offiziere zwischen Feld- und Festungsartillerie statt.
Die Geschütze der Belagerungsartillerie haben die Aufgabe, die Verteidigungsartillerie zum Schweigen zu bringen und den Verkehr auf den Festungswerken zu erschweren, die Unterkunftsräume der Besatzung und ihre Magazine zu zerstören, Ausfällen entgegenzutreten und endlich die sturmfreie Umfassung der Festung [* 20] durch Breschelegen zu öffnen. Die Verschiedenheit der Aufgaben erfordert verschiedene Klassen von Geschützen, und zwar sowohl Kanonen als Mörser.
Die Belagerungskanonen sind dem Kaliber nach meistens 12 und 15 cm, in geringerer Zahl auch vom Kaliber der Feldgeschütze, die Mörser außerdem vom Kaliber 21 cm. Die Lafettierung ist derart eingerichtet, daß der Anforderung der Fahrbarkeit auf gebahnten Straßen genügt ist und die Geschütze hinter einer mannshohen Deckung aufgestellt werden können, ohne einer tief eingeschnittenen Scharte in derselben zu bedürfen. Der Transport aus dem Belagerungspark in die Feuerlinie erfordert häufig die Überwindung schwieriger Geländeverhältnisse, weshalb im allgemeinen das Gesamtgewicht des Geschützes (mit Lafette) 5 t nicht überschreiten darf. Wo eine Steigerung aus Gründen der Wirkung sich nicht umgehen läßt, ist man in der Wahl der Stellungen wesentlich an die Nähe gebahnter Straßen gebunden. Bei sehr großen Gewichten der Geschütze pflegt man die Rohre von den Lafetten getrennt auf gehörigen ¶