Artikelbriefe
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Patente, durch welche Kriegsherren (in Deutschland, [* 3] der Schweiz, [* 4] den Niederlanden, Dänemark [* 5] und Schweden) [* 6] einen Feldobersten ermächtigten, ein Regiment Reiter oder Landsknechte [* 7] aufzurichten;
sie enthielten zugleich die Verfassung, die Verhaltungsregeln und Rechtsgebräuche, welche für das Regiment gelten sollten und von den Knechten zu beschwören waren.