Artikel
(lat.), ein Redeteil, den viele Sprachen dem Substantiv beifügen, um den Begriff als einen bestimmten (der Mann) oder als einen unbestimmten (ein Mann) vorzustellen. Der Name stammt aus dem Latein (articulus) und ist eine wörtliche Übersetzung des zuerst von Aristoteles gebrauchten griechischen Ausdrucks Arthron (»Glied, [* 3] Gelenk«),
d. h. ein
Wort, das eigentlich keine
selbständige Bedeutung hat, sondern nur zur bessern
Gliederung der
Sätze dient. Übrigens zählten die griechischen
Philosophen und
Grammatiker außer dem Artikel
auch verschiedene Pronomina dem
Arthron zu. Der deutsche bestimmte Artikel
ist
weiter nichts als ein in seiner Bedeutung abgeschwächtes Demonstrativpronomen, und denselben Ursprung hat der bestimmte
Artikel
überall, wo er sich findet. So gehen das französische le, le, das italienische lo oder il und
la, das spanische el und le auf das lateinische Demonstrativpronomen ille, illa (»jener,
jene«) zurück; der griechische bestimmte Artikel
erscheint in dem altertümlichen
Dialekt
Homers noch als Demonstrativpronomen.
Überhaupt tritt er fast immer erst in spätern Sprachstufen auf, um die durch Abschleifung der
Laute verloren gehenden Endungen
des
Kasus, des
Geschlechts und der Zahl zu ersetzen. Von den indogermanischen
Sprachen hatten
Latein,
Sanskrit
und
Zend gar keinen Artikel
, und noch jetzt fehlt er allen slawischen
Sprachen, mit Ausnahme des
Bulgarischen, das ihn aber dem
Substantiv
nachsetzt, eine
Erscheinung, die sich auch im
Albanesischen,
Rumänischen und in den skandinavischen
Sprachen findet.
Auch die semitischen
Sprachen hatten ursprünglich keinen Artikel;
im
Hebräischen und
Arabischen, wo er vorkommt, geht er dem Substantivum
voraus, ebenso auch in dem hamitischen Altägyptisch, in den südafrikanischen
Bantu- und andern
Sprachen unzivilisierter
Völker.
Der unbestimmte Artikel
ist eine noch modernere Sprachschöpfung; er ist überall, wo er sich zeigt,
aus dem Zahlwort für eins entstanden. - Artikel
nennt man außerdem auch die einzelnen
in sich abgeschlossenen
Abschnitte oder
Unterabteilungen einer
Schrift, z. B. eines encyklopädischen Werks, eines
Vertrags, eines
Gesetzes, einer
Denk- oder
Bekenntnisschrift;
daher
Friedens-,
Kriegs-, Glaubensartikel.
In letzterer Hinsicht sind die bekanntesten: die zwölf oder drei Artikel des
sogen.
Apostolischen Glaubensbekenntnisses, die
Torgauer Artikel
(1529), die der anglikanischen (1539) und gallikanischen (1682)
Kirche u. a. -
In der Kaufmannssprache ist Artikel
s. v. w. Handelsgegenstand.