Arrêt
(frz., spr. arräh, «Arrest»),
in
Frankreich überhaupt ein amtlicher
Bescheid oder ein Haftbefehl. Im engern
Sinne ist Arrêt
das Erkenntnis eines Gerichtshofs letzter Instanz im Gegensatze von jugement, dem appellabeln
Erkenntnisse eines Untergerichts. - de réglement hieß ehedem die
Entscheidung eines Parlaments oder
Conseil supérieur über eine Rechtsfrage, die in seinem Ressort Gesetzeskraft hatte, aber auch vom betreffenden Parlament
oder Conseil abgeändert und aufgehoben werden konnte. Diese Arrêt
wurden im
Namen (au bon plaisir) des Königs erlassen, der
sie auch, als einziger Gesetzgeber, selbst zu annullieren vermochte. -
Über in der Reitkunst s. Parade.