(lat.), Pachtkontrakt, wodurch die Nutzung einer Sache gegen eine bestimmte Abgabe überlassen wird;
in
frühern Zeiten auch das Pachtkorn, d. h. dasjenige Korn, welches nach Abzug der Aussaat und des Wirtschaftskorns als reiner
Ertrag übrigblieb und dem Pachter zu Geld angeschlagen wurde.
Arrendator, Pachter, besonders in Polen u. Rußland;
arrendieren,
ein Gut in Pacht geben oder nehmen.
Arende, ein von dem mittellat. Wort renda, renta (aus lat.
reddita), frz. rente, abzuleitendes Wort, welches Hingabe gegen Rente, Pacht bedeutet. Arrénde hieß dann auch
der Reinertrag, der dem Landwirte nach Abrechnung der Erzeugungskosten von dem erbauten Getreide zum Verkauf oder für anderweite
Benutzung übrigblieb.