Arrende
(lat.), Pachtkontrakt, wodurch die Nutzung einer Sache gegen eine bestimmte Abgabe überlassen wird;
in frühern Zeiten auch das Pachtkorn, d. h. dasjenige Korn, welches nach Abzug der Aussaat und des Wirtschaftskorns als reiner Ertrag übrigblieb und dem Pachter zu Geld angeschlagen wurde.