Arrangement
(franz., spr. -angsch'māng),
Anordnung, Einrichtung;
Abfindung,
Vergleich, gütliche Übereinkunft. In der
Musik heißt Arrangement
insbesondere die Bearbeitung eines Tonstücks für andre
Instrumente, als der
Komponist es geschrieben (z. B.
der
Klavierauszug eines Orchesterwerks oder umgekehrt die Bearbeitung eines Klavierwerks für
Orchester u. dgl.). -
Im
Wiener
Börsenverkehr müssen die durch Vermittler »per Arrangement«
geschlossenen
Geschäfte dem von dem dortigen
Giro- und Kassenverein errichteten Arrangemen
tsbüreau
übertragen werden; an demselben erfolgt
das Arrangement
nach den sogen. Arrangemen
tsbogen, auf denen
Käufe und Verkäufe einander gegenübergestellt werden, es ist also eine
Art
Clearinghouse für
Effekten.