Arrangement
(franz., spr. -angsch'māng), Anordnung, Einrichtung; Abfindung, Vergleich, gütliche Übereinkunft. In der Musik heißt Arrangement insbesondere die Bearbeitung eines Tonstücks für andre Instrumente, als der Komponist es geschrieben (z. B. der Klavierauszug eines Orchesterwerks oder umgekehrt die Bearbeitung eines Klavierwerks für Orchester u. dgl.). -
Im Wiener Börsenverkehr müssen die durch Vermittler »per Arrangement« geschlossenen Geschäfte dem von dem dortigen Giro- und Kassenverein errichteten Arrangementsbüreau übertragen werden; an demselben erfolgt das Arrangement nach den sogen. Arrangementsbogen, auf denen Käufe und Verkäufe einander gegenübergestellt werden, es ist also eine Art Clearinghouse für Effekten.